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er überläßt seinem Freunde Brant, das Nähere sich von Andern erzählen zu lassen.

Aber auch den städtischen Rat selbst betreffen wir in dunkeln Gebieten. Er teilt durchaus den Glauben an das durch einen Pakt mit dem Teufel zu erwerbende Freischützentum; der Stadt Sennheim denunziert er 1479 ein dort lebendes altes Männlein, Namens Christian, das früher in Basel gewohnt und Zauberei getrieben habe.

Das Wichtigste aber ist seine Verfolgung der Hexen.

Der alte eingeborne Wahnglaube, dessen stärkste Wirkungen uns im großen Zaubereiprozesse des Jahres 1407 bekannt werden, zeigt sich auch später noch in mannigfaltigen Formen. Aber schon früh ist, in Ausdeutung der zwischen dem Zauberer und den Dämonen bestehenden Verbindung und unter systematischer, aus asketisch-scholastischen Anschauungen kommender Zuspitzung der Magie auf das weibliche Geschlecht, die Vorstellung des Vertrages und des geschlechtlichen Verkehres mit dem Teufel hinzu gekommen. Damit wird die Zauberei zur Ketzerei und unterliegt der kirchlichen Ketzerinquisition; ihre Verfolgung geschieht seither in dem bei den Ketzerprozessen ausgebildeten Inquisitionsverfahren.

Wir haben jedoch in den Nachrichten über diese Zustände in Basel nur eine Tätigkeit der weltlichen Behörde vor uns. Das Bestehen eines Ketzergerichtes ist in unserer Stadt wohl denkbar; doch sehen wir stets nur den Rat beschäftigt, denselben Rat, der z. B. 1472 dem Dominikanergeneral den Heinrich Nolt, Mönch des Basler Klosters, zur Wahl als Inquisitor empfiehlt. Wenn er auch zuweilen nur Exekutor von Urteilen der kirchlichen Instanz sein mag, so handelt er in andern Fällen unverkennbar aus eigener Initiative. Durch den klerikalen Richter instruiert und in Bewegung gebracht, unter dem Zwange verbreiteter Anschauungen, unternimmt die weltliche Behörde von Amteswegen die Aufspürung der Hexen und ihre Bestrafung.

Die erste Verbrennung einer Hexe durch den Rat, von der wir vernehmen, geschah im Jahre 1444/45 in Waldenburg. Weitere Exekutionen dieser Art folgten in den 1450er Jahren.

Wir erinnern uns daran, daß in eben diesen Jahren Jacob Sprenger, ein geborner Basler, dem hiesigen Dominikanerkonvent angehörte. Mit seinem Ordensbruder Heinrich Institoris zusammen wurde er der Verfasser des berühmten Lehrbuches der Hexenverfolgung, des malleus maleficarum, und erhielt 1482 zugleich mit Institoris päpstliche Vollmacht, in ganz Deutschland gegen die Zauberer und Hexen gerichtlich vorzugehen.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 944. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/423&oldid=- (Version vom 4.8.2020)