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aller Bestimmtheit zumal aus den Rechnungsbüchern des Rates. Es war ein Analogon zu der bei den Gesandtengeschenken geltenden Praxis. Wie auf diese, so legte das Gemeinwesen Beschlag auch auf die privaten Pensionen. Nicht daß es an Parteigängern im Rate fehlte. Frankreich hatte hier seine Vertreter und Wortführer so gut wie der Papst. Auch mochte unter der Hand Vieles geschehen. Aber eine offizielle Anerkennung der Möglichkeit, solche Parteinahme sich durch spezielle Geldspenden vergüten oder stärken zu lassen, gab es nicht. Der Legat Pucci nennt in seinen Relationen vom Oktober 1517 und September 1518 die hauptsächlichsten Anhänger Roms im Rate mit Namen; er charakterisiert sie und lobt ihren Eifer für die gute Sache. Und im gleichen Atemzuge teilt er mit, daß sie nichts von ihm erhalten, weil die päpstlichen Partikularpensionen im Gesamten direkt an den Rat ausbezahlt werden müssen. Dieses Verfahren, im Jahre 1512 eingeführt, war damals durch Schmer gebilligt worden, der dem Jacob Meyer gegenüber den Wunsch äußerte, „daß es allenthalben auch so zugan möchte“. Es war eine Singularität Basels, die auch durch Pucci anerkannt wurde; die französischen Agenten dagegen billigten sie nicht und verspotteten ihretwegen die Basler als „seltzame lüt“.

Mit dem besten Rechte konnte sich demnach Basel wiederholt vor der Tagsatzung darauf berufen, daß es gewissenhafter als andre Eidgenossen das Badener Verkommnis handhabe. Im unruhigen Jahre 1514 war es befugt, laut seine Integrität geltend zu machen: „wir haben uns der heimlichen Pensionen bisher gemüßiget und das Annehmen solcher Gelder beim Eid verboten; sind auch der Meinung, hiebei zu bleiben“. Und als nach dem Unglücke von Marignano der allgemeine Unwille sich neuerdings gegen die Pensioner erhob, wies Basel wiederum darauf hin, daß es die Badener Ordnung nicht nur beschworen, sondern diesen Eid auch gehalten habe; doch werde es nicht fernebleiben, wenn die andern Orte jetzt ihren Schwur erneuern; „Gott wolle, daß er gehalten werde!“ Dann im Sommer 1519 wieder erklärt Basel: „bei uns nehmen einzelne Personen keine Pension; wir würden gerne sehen, daß dies bei andern Orten gleichfalls geschähe“.

Auch gegenüber Frankreich hielt Basel an diesem Grundsatze fest. Neben der vertragsmäßigen „offenen“ Pension erhielt der Rat seit dem Friedensschlusse 1516 vom Könige noch eine „heimliche“ „sonderbare“ Pension; sie war ihm, unter Vermittelung Ulrich Falkners, durch den Luzerner Schultheißen Jacob von Hertenstein erwirkt worden. Sie gelangte, gleich derjenigen die der Papst gab, ohne Weiteres in das gemeine Gut.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 103. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/124&oldid=- (Version vom 1.8.2018)