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der Gerichtsboten, alle in Massen, sind die Dokumente des Herrschens dieser Stadt, des Dienens dieser Lande. Aber die Kraft des Basler Geldes reicht noch weiter; in der Eidgenossenschaft, in Bern usw., wo es vor Jahrhunderten schon gesucht worden, ist es auch jetzt benötigt; die Herrschaft Röteln, der Herzog von Savoyen, des Grafen Franz Wolfgang von Zollern sel. Kinder, die württembergischen Landstände nehmen bei den reichen Baslern Kapitalien auf.

Wie diese Geld- und Besitzsachen die an sich Verschiedenen verbinden, so auch mannigfache äußere Forderungen des Lebens. Eine Gesellschaft besteht und will gelten, will ihre soziale Stellung haben, ihre Kultur und Art. Daß dabei manche innere Uneinheitlichkeit durch Formen, durch Etikette und Brauch überdeckt werden muß, bringt der ganzen Existenz immerfort Bewegung. Der alte Edelherr, der stolze Patrizier sind angewiesen auf die sie stützende Gemeinschaft niedrig Geborner; der Geschäftsmann, der noch den Staub von Schreibstube und Warengewölbe auf sich hat, bedarf zum Eintritt in die Gesellschaft noch der Erziehung und Hebung und erhält sie allmählich durch die schon in der Höhe Bewährten.

Persönlichste Wirkung des Zusammenhangs ist das Connubium. Wie stark das Verwandtsein innerhalb der Gesellschaft ist, zeigen uns z. B. die Stammbäume der Jungerman Hütschi Oberriet Bär. Mit häufiger Einmischung achtbürgerlicher Elemente in die Kaufmannschaft. Verbindungen Zünftiger mit dem Adel zeigen sich weniger häufig, und bezeichnenderweise ist der Adel, um den es sich hiebei handelt, nicht der alte einst herrschende Stadtadel, vor dessen Augen sich diese Zünftler aus der Tiefe emporgehoben haben, sondern eine fremde Nobilität von der Art der Höcklin von Steinegg, der König von Tegernau, der Nagel von der alten Schönstein u. dgl. Innerlich möglicher erscheinen dagegen die oft vorkommenden Alliancen des Adels mit Achtbürgergeschlechtern, namentlich mit den Iselin und den Offenburg. Fälle solcher Art mag der Ratsbeschluß von 1613 im Auge haben, wenn er davon redet, daß in der „Hohen Stube viel und merklich Gut durch Heirat von der Stadt gekommen sei.“

Bei dieser gesellschaftlichen Verbindung fehlen nicht einzelne grundsätzliche Vorbehalte oder Sonderungen; so das Spielprivileg der Stubenherren oder die Bevorzugung der Achtbürger bei der Wahl an die Schloßvogteien.

In die Augen fällt die Lebenskraft und Lebenszuversicht dieser Menschen. Sie bezeugt sich schon durch den Kinderreichtum der Ehen, sowie durch das beständige Sichwiedervermählen, wobei Mann wie Weib wenn es sein kann rasch zur zweiten dritten vierten Ehe greifen. Dreimal heiratende Frauen

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 287. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/308&oldid=- (Version vom 1.8.2018)