Seite:Wackernagel Geschichte der Stadt Basel Band 3.pdf/486

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Gefestigten, unter Vorbehalt aller Rechte gegenüber der Kirche und unter Schonung aller persönlichen Freiheit der Ratsmitglieder.

Wir dürfen überhaupt die Vorstellung von Ratsparteien nicht über Gebühr steigern. Der Parteibegriff erscheint im Allgemeinen überwältigt durch den Begriff von Rat und Obrigkeit; um so eher geschieht dies, da die Behörde sich selbst ernennt und erneuert, von keinem äußeren Wähler abhängt, sich als Einheit und Macht aus nur eigenem Willen fühlen kann.

Der Gedanke hieran hilft die Haltung des Rates würdigen. Und noch Anderes kommt in Betracht. Alles Tun und Lassen ist reguliert durch allgemeine Denkart, ortsübliches Wesen. Da die Glaubensparteien sich im Rat ungefähr die Wage halten, sind allerdings momentane Schwankungen möglich; das jeweilige Besetztsein der Bänke, die besondere Art eines Geschäftes, namentlich aber die persönliche Macht Einzelner können den Ausschlag geben; ein Dominieren weniger, mit Willen und Kraft begabter Mitglieder findet sich natürlich nicht nur auf der Seite der einen Partei, wie Ökolampad behauptet. In der Hauptsache aber ist die Haltung des Rates konsequent, wenn auch nicht einseitig: eine Politik der Mäßigung und Anpassung, die vornehmlich durch die Mittelpartei gestützt sein mag, bis diese zuletzt — nach dem bittern Worte des Karthäusers, um nicht ihre Macht- und Ehrenstellung zu verlieren — sich zu den in der Bevölkerung siegenden Evangelischen schlägt.

Während des diesem Ende vorangehenden Dezenniums war für den Rat vor Allem bestimmend seine Pflicht, für Frieden und Ruhe der Stadt zu sorgen. Äußerung hievon war das Predigtmandat von 1523, auf das er immer wieder zurückkam. Aber er hatte Momente, da er an der Richtigkeit solcher Haltung zweifeln konnte. In einem solchen Momente, angesichts der immer mehr und auf beiden Seiten sich steigernden Bewegungen, wendete er sich um guten Rat an Erasmus. Dieser wollte zunächst einer Konsultation ausweichen; als die Frage des Rates dennoch an ihn kam, vermutete er hinter ihr eine Anregung der Lutherischen, die ihm damit eine Falle stellen wollten. Um so vorsichtiger faßte er sich, als er dann sein Consilium dem Rat eingab, im Herbste 1524. Nicht über die gesamte causa Lutherana; er beschränkte sich in der Hauptsache auf die drei Themen des Buchdrucks, des Fleischessens, der Ehe von Priestern und Klosterleuten. Aber er griff auch über diese hinaus. Überall der Obrigkeit Mäßigung empfehlend; man müsse ein Auge schließen können, den Umständen und der menschlichen Natur Rechnung tragen, nur in schweren Fällen einschreiten und sonst Alles vermeiden, was zu Zwist Tumult und Empörung führen könnte.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 465. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/486&oldid=- (Version vom 1.8.2018)