und Größe der Räumlichkeiten, wie ihre bequeme Verbindung untereinander kam man jetzt mit dem schmalen Typus des bürgerlichen Wohnhauses der Gotik und der Renaissance mit Vordergebäude, Seitenflügel und Hinterhause nicht mehr aus, sondern ging dazu über, breitere Baustellen zu wählen und diese von allen vier Seiten zu umbauen, so daß in der Mitte ein regelmäßiger Innenhof entstand. Dieser ist ebenfalls architektonisch gegliedert und sehr oft in der Hauptachse mit einer Brunnenanlage geschmückt. Die Sitte der damaligen Zeit verlangte, daß die Gesellschaftsräume, das Speise- und Besuchszimmer an der Straße lagen, während in den Seitenflügeln die Schlafzimmer, Wirtschaftsräume und Nebengelasse für die Dienerschaft angeordnet wurden. Die Festräume mußten untereinander verbunden sein, kleine Garderoben und Aufenthaltsräume für die Dienerschaft wurden um die Haupträume herum gruppiert und mit besonderen Zugängen versehen, so daß die Herrschaft mit der Bedienung möglichst wenig in Berührung kam.
Die Zimmer selbst hatten eine vornehme Ausstattung. Ihre Wände waren mit Stoff bespannt, der Fußboden sehr oft mit getäfeltem Parkett versehen. Den unteren Teil der Wand schmückte meist noch eine Holzverkleidung. Die Höhen der Zimmer waren bedeutende, das Baureglement vom Jahre 1720 bestimmte für Häuser an breiteren Straßen 4,5 bis 5 Meter Stockwerkshöhe, die bei kleineren Bauten bis auf 3,50 und 3,20 Meter herabging. Da das Reglement aber außerdem im Interesse des Städtebildes die Hauptsimshöhen regelte und allzuhohe Gebäude untersagte, konnte das oberste Geschoß meist nur als Mezzanin ausgebildet werden.
Genau vorgeschrieben war auch die Behandlung der Decken, die nicht mehr wie früher mit Leinwand bespannt werden durften, sondern geputzt werden mußten. Sie sind in vornehmeren Wohnhäusern mit angetragenen Stuckrosetten versehen. Die Schlafzimmer waren selten mit Bettnischen ausgestattet, man benutzte fast durchgängig dunkle Alkoven zum Aufstellen der Betten. In gesundheitlicher Beziehung hatte man dagegen keine Bedenken, wie man auch an die Bemessung der Innenhöfe keine hohen Anforderungen stellte, sondern sich oft mit einer Fläche von 8 bis 10 Quadratmetern begnügte. Ebenso war die Anlage der Aborte sehr mangelhaft.
Walter Mackowsky: Erhaltenswerte bürgerliche Baudenkmäler in Dresden. Verlag von C. Heinrich in Dresden-N., Dresden 1913, Seite 55. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Walter_Mackowsky_Baudenkm%C3%A4ler.djvu/67&oldid=- (Version vom 25.11.2024)