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Briefs hiermit wohlbedächtlich auffgehebt, cassirt, vernichtet, abgethan und demselben gantz und gar derogirt haben wollen. Und gebiethen darauff allen und jeden Churfürsten, Fürsten, Geistlichen und weltlichen, Prelaten, Grafen, Freyen Herrn, Rittern, Knechten, Landmarschallen, Landshauptleuthen, Landvögten, Hauptleuthen, Vitzdomben, Vögden, Pflegern, Verweesern, Ambleuthen, Landrichtern, Schultheiszen, Bürgermeistern, Richtern, Räthen, Kündigern der Wappen, Ehrnsolden, Persekanten, Bürgern, Gemeinden und sonst allen andern unsern und des Reichs, auch unserer Erbkönigreich, Fürstenthumb und Lande underthanen und getrewen, in was würden, Stand oder weesen die seind, ernstlich und festiglich mit diessem Brieff und wollen, dass Sie die offternante Juristen-Facultät zu Giessen bey allen obbeschriebenen unsern underschiedlichen Keyserl. Gaben, Gnaden, Privilegien und Freyheiten gäntzlich und in alle weege handhaben, schützen, schirmen, und in solchem allen nicht hindern noch irren, sondern Sie in denen aller und jeder insonderheit obberührter massen ohne einigen eintrag, irrung oder Verhindernusz geruhig undt würklich frewen, gebrauchen, geniessen und gäntzlich darbey bleiben laszen, auch hierwieder nicht anfechten, betrüben, beleidigen oder beschwehren, noch das andern zu thun gestatten, in kein weisz noch weege, alsz lieb einem jeden sey unser und des Reichs schwehre Ungnad und Straff und darzu ein poen, nemblich Sechzig Marck löttiges Golds zu vermeiden, die ein jeder, so offt er freventlich hierwieder thäte, unsz halb in unser und des Reichs Cammer und den andern halben Theil viel gedachter Juristen-Facultät bey der universität zu Giessen unnachläszlich zu bezahlen verfallen sein solle.

 Mit urkund dieszes Brieffs besiegelt mit unserm Keyserl. anhangenden insiegl, der geben ist auff unserm Schlosz zu Ebersdorff den 10. Octob. a. 1650.

Ferdinand
vt.
Ferdinand Graff Curtz.
ad mandatum etc.

Wilhelm Schröder.

G. Dietterlin.

          
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Empfohlene Zitierweise:
Hermann Wasserschleben: Die ältesten Privilegien und Statuten der Ludoviciana. Louis Wenzel, Gießen 1881, Seite 32. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wasserschleben-ludoviciana.pdf/32&oldid=- (Version vom 15.9.2023)