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Sakrament gehalten hätte, würde er den Artikel „vom Gebrauch der Sakramente“ vorher als Artikel 11 gesetzt haben. Übrigens spricht er es in der Apologie der Augustana geradezu aus: „es sind drei Sakramente.“ Luther hat in diesem Punkt klarer gesehen, obwohl er ihn nicht für so bedeutend erachtete, daß es darüber zu einer Differenz zwischen den beiden Gottesmännern hätte kommen können. Wenn Melanchthon die Beichte für ein Sakrament hielt, so wird der Grund gewesen sein, daß eine Einsetzung durch Christus vorliegt und daß die Beichte allerdings eine Handlung ist und darstellt. Doch es fehlt ja, wie wir alle wissen, als Wesensmoment das sichtbare Zeichen. Die Handauflegung, die bei Erteilung der Absolution gebraucht wird, kann nicht als solches betrachtet werden, da es das allgemeine Zeichen segnender Zueignung auch sonst in gottesdienstlichen und außergottesdienstlichen Handlungen ist. Es ist also kein sichtbares Zeichen bei der Beichte vorhanden, das himmlische Gnadengut der Vergebung wird hier nicht durch ein sichtbares Zeichen dargeboten sondern durchs Wort vermittelt und darum ist die Absolution in der Beichte ganz gewiß ein Gnadenmittel, eine Gnadenquelle ersten Ranges, wenn wir so sagen dürfen, aber allerdings kein Sakrament, sondern sie gehört mit zum Gebrauch des Wortes. Durchs Wort wird die Vergebung ausgesprochen und Einzelnen zugeeignet. – Übrigens muß nun auch, was die Einsetzung durch Christus anlangt, noch bestimmter gesagt werden, daß der Herr Jesus Christus doch nicht die Beichte als Handlung eingesetzt hat, sondern eben vielmehr das Amt der Schlüssel, das in der Beichte zur Anwendung kommt. Amt der Schlüssel und Beichte gehören zusammen und sind doch verschieden. Sie gehören zusammen, weil das Amt der Schlüssel in der Beichte angewendet wird und die Beichte also auf dem Amt der Schlüssel beruht. Sie sind verschieden, denn die Beichte ist eine gottesdienstliche Handlung, das Amt der Schlüssel ist eine Einrichtung, eine Gabe, die Christus Seiner Kirche gegeben hat. Also nicht die Beichte an sich hat der Herr eingesetzt, sondern das ihr zu Grunde liegende und durch sie zur Anwendung kommende Schlüsselamt. Wir kennen die Einsetzung des Amtes der Schlüssel aus dem Katechismus, Johannes 20. Lange ehe der Herr das Sakrament der hl. Taufe eingesetzt hat – bei Seiner letzten Erscheinung vor dem Scheiden von Seinen Jüngern – hat Er zuvor auf dieselbe hingewiesen im Gespräch mit Nikodemus, Joh. 3. Lange ehe der Herr das andere Sakrament, das hl. Abendmahl, eingesetzt hat, wies Er schon von ferne darauf hin in dem Gespräch, das uns auch das 4. Evangelium, das des Johannes, aufbewahrt hat, Kap. 6. So hat der Herr auch, ehe Er das Amt der Schlüssel einsetzte, vorher darauf hingewiesen und zwar zweimal Matth. 16 und 18. Matth. 16 in dem bekannten Wort an Petrus von des Himmelreichs Schlüssel, Matth. 18, wo Er von Versündigungen innerhalb Seiner Gemeinde spricht, die nicht unbeachtet, ungewarnt und ungestraft bleiben dürfen.

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