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Vervielfältigung des vorigen Einsegnungsunterrichtes begonnen wurde und so kam es, daß der Gedanke auftauchte, die einleitenden Worte des vorjährigen Unterrichts in der Vervielfältigung Ihnen gleichsam zur Vorbereitung auf das Ihnen Bevorstehende zu überschicken. So bin ich für dieses Mal dessen überhoben, noch ausführlicher über die Einsegnung selbst und deren Bedeutung mich hier auszusprechen. Ich suchte im vorigen Jahr in den einleitenden Worten besonders zu zeigen, daß der Diakonissenberuf, obwohl in Form einer privaten Veranstaltung wieder aufgelebt, doch ein kirchlicher Beruf mit Fug und Recht genannt werden darf und daß auch die Einsegnung sich die gottesdienstliche Form nicht anmaßt, sondern volles gutes Recht darauf besitzt. Ich wiederhole demnach jetzt nur das Nötigste.

 Die Einsegnung der Schwestern ist zunächst die Aufnahme in den Verband der Genossenschaft der Diakonissen dieses Hauses und insofern sind mit Recht die Schwestern selbst bei dieser Einsegnungsfeier beteiligt; Schwestern sind es, die Ihnen segnend die Hände auflegen. Weiter ist die Einsegnung die Einsetzung in den Beruf, der als ein kirchlicher Beruf angesehen werden darf, wenn er auch noch so sehr in privater Form sich vollzieht. Mit Rücksicht auf diese Seite der Sache hat sie durch den, der das kirchliche Amt trägt, zu geschehen und es ist darum die Einsegnung eine durch den Dienst des verordneten Predigtamts geschehene Ausrüstung und Mitgabe für den Beruf. Wie diese Ausrüstung und Mitgabe bei der Einsegnung zu denken sei, darüber nur eine kurze Andeutung. Es wird diese Ausrüstung und Mitgabe zunächst zu denken sein als eine Erneuerung und Vermehrung der Gnadengabe des hl. Geistes überhaupt. So sehen wir es auch nach richtiger Auffassung bei der Konfirmation an; nicht eine an sich neue Gnade wird mitgeteilt, denn die Konfirmation ist kein Sakrament, aber die in der Taufe schon geschenkte Gnade wird erneuert und vermehrt.

 Wir werden weiter sagen können: durch die Einsegnung werden die natürlichen Gaben, die den Einzelnen verliehen sind, geheiligt und in den höheren Dienst eines Berufes gestellt, der dem HErrn zu Ehren geschieht. Und umgekehrt geistliche Gaben, die dem Einzelnen in seinem Maße verliehen sind, Gaben der Treue, des Eifers werden gleichsam dadurch erstreckt auch auf das äußere Berufsleben, wie ganz gewiß solche, die innerlich Treue zu halten gewillt sind, in die Möglichkeit versetzt werden, auch äußerlich durch die Kraft der Gnade zu erlangen, was ihnen vielleicht von Natur versagt ist. Es ist die Einsegnung sicherlich kein Sakrament, aber zu den sakramentalen Handlungen gehört sie. Man unterscheidet im Gottesdienst sakrifizielle Bestandteile, solche, die Opfer der Gemeinde Gott gegenüber darstellen – Sünden- und Glaubensbekenntnis, überhaupt das Gebet – und sakramentale Bestandteile, welche die Mitteilung göttlicher Gaben und Gnaden an die Gemeinde in sich