Seite:Wilhelm Löhe - Gutachten in Sachen Abendmahlsgemeinschaft.pdf/8

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

nicht gestattet, die angefangene Ehe mit Juden und Heiden abzubrechen, wird noch weniger gestatten, daß um der Ketzerei willen der persönliche Verkehr der Eheleute unterbrochen werde, – ein schlagendes Beispiel, welches Licht auf jeden anderen Verkehr, zumal von geringerer Innigkeit wirft. Wenn nun das Meiden nicht jeden persönlichen Umgang verbietet, was wird denn dann anders verboten sein sollen, als der kirchliche Umgang? Oder: wenn ja der persönliche Umgang verboten wäre, müßte dann nicht um so mehr der kirchliche Umgang verboten sein, der doch ein Umgang der Geister, und damit der innigste ist? Und wenn sich das Meiden auf den kirchlichen Umgang bezieht, muß es sich nicht da ganz besonders auf die sakramentliche Gemeinschaft beziehen, welche doch die Gemeinschaft der Geister in ihrer tiefsten Tiefe umfaßt? Und wenn ich nun jeden Ketzer kirchlich und sakramentlich meiden muß, werde ich dann nicht insonderheit den reformierten meiden müßen, dessen Ketzerei sich auf das Sakrament selber bezieht, der dem heiligen Abendmahle, ja gerade ihm, seinen höchsten Werth und damit auch die Kraft seiner heiligen Wirkungen nehmen will, oder doch, wenn auch ohne zu verstehen, was er thut, so handelt, daß die Schuld eines solchen Versuchs auf ihn fällt? – Wie man sich dem allen entwinden und trotz dem, ja trotz dem apostolischen Gebote Abendmahlsgemeinschaft mit Ketzern halten kann, verstehe ich nicht und kann es auch bei aller Lust zur Liebe und Gemeinschaft nicht entschuldigen, außer wenn ich erst angenommen habe, daß der Lutheraner, welcher so handelt, selbst nicht weiß und nicht erfahren hat, was das Sakrament ist und dem Menschen gibt.

.

 Man wird wol eher geneigt sein, dies alles von Reformierten zuzugeben, als von Unierten; daß der Unierte, wie in dem

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Gutachten in Sachen der Abendmahlsgemeinschaft. Verlag der C.H. Beck’schen Buchhandlung, Nördlingen 1863, Seite 8. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Gutachten_in_Sachen_Abendmahlsgemeinschaft.pdf/8&oldid=- (Version vom 1.8.2018)