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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

§. 11.
Zuverläßigkeit und wahrer Werth der Confirmation.

 Obgleich die Confirmation in der heiligen Schrift nicht geboten ist, keine göttliche Einsetzung hat, so kann man doch auch nicht sagen, daß sie verboten sei, oder dem göttlichen Worte widerstreite. Es ist gewis recht, daß die Kirche die heranwachsende Jugend über Taufe und Taufbund unterrichtet und zur Erneuerung des Taufbundes anleitet. Um dieses Recht zu beweisen, reicht schon ein einziger Spruch hin, wie z. B. der Jerem. 3, 12 ff.: „Kehre wieder, du abtrünnige Israel, kehre wieder.“ Will Gott, daß die Abtrünnigen wiederkehren, so will er auch, daß man sie zur Wiederkehr ermuntere und wiederbringe. Die Erneuerung des Taufbundes ist also in den

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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 52. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/54&oldid=- (Version vom 8.8.2016)