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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

allgemeinen Grundsätzen der Heilsordnung begründet.

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 Nach denselben Grundsätzen muß es auch außer Zweifel sein, daß Gott denen, welche den Taufbund erneuen, denselbigen bestätigen wird. Und die Kirche, die im Namen Gottes auf Erden handelt, wird daher auch in Gottes Namen die Bestätigung aussprechen können. Ist daher die Confirmation eine menschliche Ordnung, eine Kirchenordnung, darf man sie nimmermehr dem Sakramente gleichsetzen oder sogar höher halten als die Feier des heiligen Mahles, wie es hie und da von Unverständigen zu geschehen scheint; so ist und bleibt sie doch eine liebliche, von Gottes Worte und Segen triefende, kirchliche Handlung, welche zur pastoralen Führung der Gemeinde ganz nöthig ist, und jeder rechte Confirmand sieht sie auch

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 53. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/55&oldid=- (Version vom 8.8.2016)