Seite:Wilhelm Löhe - Tractate für die Seelsorge (Teil VI).pdf/65

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

 Von diesen verschiedenen Arten zu beichten wähl’ dir jederzeit diejenige, welche du bedarfst; die Wahl ist deine eigne Verantwortung. Auch ist es ganz gleich, ob du, soweit es mit deiner Absicht vereinbar ist, schriftlich oder mündlich beichtest, du müßtest denn durch die schriftliche Beichte dich dem Auge des Seelsorgers entziehen und dir die Schamröthe ersparen wollen, die man nicht in allen Fällen fliehen muß.

.

 Die rechte Beichte ist keine Zustandsbeichte, sondern diejenige, welche frische Thatsünden bekennt. Hinter die Zustandsbeichte kann sich jeder Hochmuth verbergen; sie muß nicht sein, aber sie ist sehr häufig eine Beichte der Heuchler und Gleißner. Ein rechtes Beichtkind beichtet zwar seine sündigen Zustände auch, aber wenn sie dem Beichtvater einmal bekannt sind, so beichtet es die neuen

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 63. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/65&oldid=- (Version vom 8.8.2016)