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der beiden protestantischen Konfessionen geschlossen habe. Wäre die äußerliche Vereinigung von Lutheranern und Reformierten unter Einem Kirchenregiment schon eine konfessionelle Union gewesen, so hätte man ihr in der Pfalz nicht erst noch eine solche hinzufügen können. Die dehn- und deutbare zwitterhafte Natur der die kirchlichen Verhältnisse regelnden Bestimmungen in der bayerischen Verfassungsurkunde erklärt Scheurl aus dem geschichtlichen Hergang der Dinge. „Als die (kirchlichen) Einrichtungen getroffen wurden, um die es sich handelt, d. h. wie Hommel nachweist, im Jahre 1808, war der Rheinkreis noch nicht bei Bayern. Man hatte also eine große Anzahl rein lutherischer Gemeinden und eine sehr kleine Anzahl reformierter Gemeinden vor sich. Man fand es nun für bequemer, die reformierten Gemeinden mit jenen unter dasselbe Kirchenregiment zu stellen, sie nicht zu einer selbstständigen Kirche zu formieren. Man formierte eine lutherische Landeskirche, der man die reformierten Gemeinden in Beziehung auf das Kirchenregiment, von dem man nur einen ganz äußerlichen Begriff hatte, einverleibte. Dasselbe that man, als der Rheinkreis hinzukam, mit den dortigen reformierten Gemeinden.“ Freilich hätte nun – meint Scheurl – ausgesprochen werden müssen, daß dieses gemischte Kirchenregiment über die protestantische Gesamtgemeinde in allen konfessionellen Beziehungen eine itio in partes zu befolgen habe. „Allein man war eben konfessionell indifferent und deshalb, ohne eine unierende Absicht, unterließ man solche Bestimmungen. Man dachte nicht daran, was zum gehörigen Auseinanderhalten derselben in Beziehung auf das Innerliche nötig sei. So erklärt es sich nun, wie man im Jahre 1818 in der Verfassungsurkunde doch wieder von drei Kirchengesellschaften sprechen konnte. Man that dies bona fide; denn man hatte mit der Bildung einer protestantischen Gemeinde nur eine lutherische Kirche organisieren und dieser die reformierte Kirchengesellschaft d. h. den Inbegriff der reformierten Gemeinden als eine

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Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 344. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/350&oldid=- (Version vom 1.8.2018)