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 in unsern Generalsynoden haben die Reformierten nicht mehr Sitz und Stimme;

 die reformierten Gemeinden sollen in ein eigenes Dekanat vereinigt werden;

 vielleicht gelingt es in Baldem, ein der lutherischen Kirche würdiges Gesangbuch herzustellen;

 vielleicht werden demnächst die Statuten des bayerischen Missionsvereins und die Instruktion für den Verwaltungsausschuß desselben wirklich konfessionell geregelt.

 Überhaupt ist nicht zu leugnen, daß sich die öffentliche Meinung zu Gunsten der kirchlich-lutherischen Richtung verändert hat; schneller als man glaublich finden könnte ist Bekenntnis und Name der lutherischen Kirche zu Ehren gekommen; die Hoffnung auf Wiederherstellung und Gedeihen der lutherischen Kirche in Bayern ist gestiegen.“

 „Allein – fährt die Petition fort – noch stehen die meisten unsrer Beschwerden von 1849 unverändert.“ Als der schreiendste Übelstand, „dessen Beseitigung die größten Schwierigkeiten vor sich findet und die peinlichsten Verlegenheiten bereiten kann,“ wird die Existenz „der unionistischen Mischgemeinden“ bezeichnet, „deren sich eine ganze Kette durch die ehemals rein römisch-katholischen Gegenden des Königreichs hinzieht, die gleich amerikanischen Kolonistengemeinden aus verschiedenen Bestandteilen zusammengeflossen, sich dem Organismus der Landeskirche einfügten, ohne ihr Dasein auf eines der protestantischen Bekenntnisse begründet zu haben.“

 Solche Gemeinden – fährt die Petition fort – könne man nicht für lutherisch anerkennen und noch weniger einen Pfarrer, der einer solchen Mischgemeinde vorgestanden habe, bevor er durch Buße und Bekenntnis seines Irrtums oder seiner Schuld der lutherischen Kirche genug gethan habe. „Es ist – heißt es in bezug hierauf in der Petition – nur ein Zeugnis vom jämmerlichsten Verfall

Empfohlene Zitierweise:
Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 420. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/426&oldid=- (Version vom 1.8.2018)