Seite:Wilhelm Löhes Leben Band 2.pdf/537

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Anhang.




Nr. 1.
Die Petition an die Generalsynode von 1849.
Hochwürdige Generalsynode!
Antrag, die Wahrung des Bekenntnisses und Einführung desselben in seine Rechte innerhalb der lutherischen Kirche Bayerns betreffend.

 In der allerhöchsten Verordnung d. d. Nymphenburg 18. Okt. 1848, betr. die protestantischen Generalsynoden diesseit des Rheins § 4, ist es als Erfordernis zur passiven Wahlfähigkeit aufgestellt, daß der zu Wählende „einen christlich sittlichen Wandel führe, und seine kirchliche Gesinnung durch Teilnahme am öffentlichen Gottesdienste und am heiligen Abendmahl an den Tag lege.“ Bekenntnistreue ist als Erfordernis nicht genannt, obwohl sie sich in unsern Umständen nicht, mehr als die drei genannten Erfordernisse, von selbst versteht und deshalb gleich ihnen, ja an deren Spitze genannt sein sollte. Bei der innern Zerrissenheit unserer protestantischen Landeskirche kann daher ein Zweifel aufgeworfen werden, ob wohl allenthalben bei den Wahlen auf Bekenntnistreue gesehen worden sei, und die Vermutung, daß Männer von ganz verschiedenen Glaubensansichten sich bei dieser Synode zu gemeinsamen Beratungen und Beschlüssen zusammengefunden haben könnten, kann nicht als eine völlig ungegründete und unbescheidene angesehen werden. Von diesem Bedenken bewogen und in Anbetracht der Gefahr, welche von einer im Glauben und Bekenntnis nicht einigen Generalsynode

Empfohlene Zitierweise:
Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 531. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/537&oldid=- (Version vom 1.8.2018)