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Nr. 3.
Gunzenhausen am 8. Oktober 1849.
Königliches Oberkonsistorium!
Vorstellung der unterthänigst Unterzeichneten, Wahrung des Bekenntnisses und Einführung in seine Rechte innerhalb der lutherischen Kirche Bayerns betreffend.

 Bei der diesjährigen Generalsynode wurde eine Anzahl von Geistlichen und Gemeindegliedern unterm 21. Jan. ein Antrag auf Wahrung des Bekenntnisses und Einführung desselben in seine Rechte innerhalb der lutherischen Kirche Bayerns“ schriftlich gestellt, an welchem sich auch die Unterzeichneten größtenteils durch Unterschrift beteiligt haben. Die Petenten fanden am Schlusse der Synode, daß ihrem Antrag sehr wenig, fast keine Folge gegeben war, und doch war es nicht ein Antrag ordinärer Art, sondern er betraf heilige und unveräußerliche Rechte der lutherischen Kirche, welche durch Unrecht der Zeit gefährdet und in Frage gestellt waren, – Zustände, welche im Sinne der lutherischen Kirche allerdings als „unerträglich“ bezeichnet werden zu können schienen. Manche von den Petenten sahen damals bei der ungeheuren Minorität, in welcher sie sich befanden, für sich und ihr Gewissen keinen Ausweg, als den, von der Landeskirche, deren oberstem Rate eine Rückkehr auf die alte Basis der lutherischen Kirche unthunlich erschien, auszuscheiden und sich irgend einer Kirchengemeinschaft von unzweifelhaft lutherischem Bestande anzuschließen. Während sie damit umgiengen, dämmerte jedoch eine Hoffnung herauf, wie wenn es vielleicht doch noch möglich wäre, die alte Basis der Kirche zu gewinnen. Einige Glieder der theologischen Fakultät in Erlangen erklärten, die beiden Kardinalpunkte, um welche sich die ganze Petition vom 21. Januar drehte, zu den ihrigen machen und sie in einer Eingabe an das königliche Oberkonsistorium

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Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 546. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/552&oldid=- (Version vom 1.8.2018)