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Vaters, des Herzogs Rudolf von Sachsen, dessen gleichnamiger Sohn.[1] Letzterer war vielleicht im Gefolge des Kaisers zugleich mit diesem angekommen, wie wir das mit Sicherheit von den Bischöfen von Straßburg und Regensburg annehmen dürfen. Am 8. Dezember finden wir auch den jüngeren Rheinpfalzgrafen Ruprecht am Reichstagsorte, wo er neben seinem gleichnamigen Oheim als Urkundenzeuge fungiert.[2]

Der erste von den drei geistlichen Kurfürsten, der in Nürnberg eintraf, war Gerlach von Mainz. Aus einem von ihm in Nürnberg am 12. Dezember ausgstellten Schreiben an den päpstlichen Kämmerer Erzbischof Stephan von Toulouse und den päpstlichen Thesaurar Bischof Reginald von Palencia[3] geht nicht nur hervor, daß er damals in der Reichstagsstadt anwesend und in den Reichsgeschäften tätig war, sondern zugleich auch, daß die beiden andern geistlichen Kurfürsten noch nicht dort eingetroffen waren, sondern erwartet wurden. Sie ließen aber noch ziemlich lange auf sich warten; denn erst am 14. brach nach den Angaben des Trierer Rechnungsbuches Erzbischof Boemund von Trier von Limburg aus nach Frankfurt auf, wo er mit Erzbischof Wilhelm von Köln den 15. rastete, um dann am 16. die Reise nach Nürnberg fortzusetzen, wo er am Abend des

22. Dezember eintraf. Vielleicht hat der Kölner Erzbischof die


  1. Vgl. die Vollmacht Rudolfs des Älteren vom 28. Oktober, Urkunden Nr. 11, und den Eingang des Willebriefes Rudolfs des Jüngeren vom 12. Januar 1356, Urkunden Nr. 26 B.
  2. Böhmer-Huber Nr. 2321.
  3. Siehe Urkunden Nr. 16. Wenn die Erzbischöfe von Köln und Trier bereits in einer vom 4. Dezember 1355 datierten Urkunde Karls als Zeugen genannt werden (Böhmer-Huber Nr. 2311), so muß dabei berücksichtigt werden, daß das Tagesdatum: Il. non. nachträglich in eine leer gelassene Lücke von anderer Hand und Tinte eingetragen ist. Dies ist bereits dem scharfen Blick Th. Lindners (Urkundenwesen S. 191) nicht entgangen und von R. Lüdicke bei seiner Bearbeitung des Stückes für den Apparat der MG. aufs neue bestätigt worden. Demnach dürfte das Datum in der Weise zustande gekommen sein, daß man in der jedenfalls vor dem 14. Dezember 1355 geschriebenen Urkunde den Platz für das Tagesdatum freiließ, um ihn erst bei Anwesenheit sämtlicher Kurfürsten auszufüllen. Das geschah dann wohl am 4. Januar 1356, wobei aber die Abänderung der Monats- und Jahresangabe versehentlich unterblieb. Werunskys Erklärungsversuch (Gesch. Karls IV., III, S. 113, Anm. 2) dürfte damit hinfällig werden.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 112. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/130&oldid=- (Version vom 1.8.2018)