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ganze Reise mit ihm gemeinsam gemacht, was man nach der Notiz der Quelle über den gemeinschaftlichen Aufenthalt zu Frankfurt vermuten möchte.[1] Jedenfalls ist der Kölner etwa gleichzeitig mit Boemund in Nürnberg eingetroffen, da er ebenso wie dieser in Urkunden vom 17., 20. und 22. Dezember, in denen mit den weltlichen Kurfürsten auch Gerlach von Mainz als Zeuge genannt wird, noch nicht verzeichnet ist.

Frühestens am 23. Dezember können demnach die Gesamtberatungen des Kaisers und der Kurfürsten begonnen haben, und schon am Weihnachtstage selbst trat als erste Frucht dieser Verhandlungen, wie wir annehmen dürfen, ans Licht das Gesetz über die Erbfolge in die weltlichen Kurfürstentümer und über Vormundschaft und Mündigkeit der weltlichen Kurfürsten, das als Kapitel VII in die Goldene Bulle aufgenommen wurde.

Das vom Kaiser in der Eröffnungssitzung am 25. November den Ständen dargelegte Programm für die Beratungen des Reichstages kennen wir nur aus dem Bericht der Straßburger Ratsboten an ihre Stadt.[2] Fünf Punkte enthält dieses Programm: 1. Entscheidung der Frage, welchen Laienfürsten das Kurrecht gehöre, 2. Ordnung des Münzwesens, 3. Verminderung der Rheinzölle und der Geleite auf dem Lande im Interesse des Verkehrs, 4. Herstellung des Landfriedens im Reiche, 5. Ordnung der Königswahl im Sinne des Majoritätsprinzips zur Vermeidung von Doppelwahlen. Von diesen Punkten wurde der erste und fünfte tatsächlich erledigt, wie wir noch näher sehen werden. Zweifelhaft ist, ob die übrigen Punkte damals zur Beratung gekommen sind. Über den Landfrieden soll nach einer Nachricht Heinrichs von Diessenhofen[3] auf dem Reichstage zwischen dem Kaiser und den Ständen verhandelt

und ein Abkommen über die Einrichtung von Landfriedenskreisen


  1. XVto Decembris mansit dominus Franckfordie propter dominum Coloniensem, qui eciam mansit ibidem.
  2. Vom 29. November. Urkunden Nr. 12.
  3. Imperator electores et civitatenses in regno Alamannie convocavit ad se in Norenberg tractans ea, que sunt pacis, volens et mandans, ut pacem per regnum servarent et contra facientes punirent. Quod promiserunt postulantes in singulis dyocesibus capitaneos, qui eos assisterent. Quos eis imperator assignavit. Böhmer, Fontes IV, 101.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 113. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/131&oldid=- (Version vom 1.8.2018)