Seite:Zeumer Die Goldene Bulle.pdf/200

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Die Belehnung Herzog Rudolfs des Jüngeren mit dem Herzogtum und der Pfalz zu Sachsen gab Anlaß zur Ausstellung einer neuen feierlichen Urkunde am 27. Dezember, welche gewissermaßen als Schlußstein der auf die Sicherung des Kurrechtes der Wittenberger Herzöge gerichteten Maßregeln des Kaisers angesehen werden kann und unter dem Namen der Goldenen Bulle für Sachsen stets als eine der wichtigsten Grundlagen des sächsischen Kurrechts gegolten hat.[1] Von den zahlreichen oben S. 153 besprochenen dem sächsischen Kurrecht gewidmeten Urkunden, die vor und auf dem Nürnberger Tage ausgestellt waren, unterscheidet sich diese neue Urkunde u. a. durch die Hervorhebung des Umstandes, daß Herzog Rudolf auf dem am Tage seiner Belehnung abgehaltenen feierlichen Hofe als Erzmarschall des Reiches das Marschallamt in der herkömmlichen Weise wirklich ausgeübt habe. Wir dürfen hierin wohl eine Hindeutung auf den damals aufs neue ausgebrochenen Streit um das Recht zum Tragen des Reichsschwertes erblicken. Der Kaiser war seinem Bruder Wenzel, der dem Sachsenherzog dieses Recht streitig machte, durch eine Urkunde[2] vom gleichen Datum wie die Goldene Bulle für Sachsen weiter entgegengekommen, als sich mit dem eben verkündeten Reichsgesetz zu vertragen schien, und konnte nun dem Sachsen die Aufnahme des auf die Ausübung des Schwertträgeramtes anspielenden Passus nicht wohl verweigern. Eine Bekräftigung der Urkunde durch Willebriefe der Kurfürsten, die nur als Zeugen darin genannt werden, unterblieb; doch erwirkte Rudolf von Sachsen am 2. Januar 1357 noch eine Ausfertigung derselben Urkunde, und zwar in deutscher Sprache.[3] Damit war die Reihe der gesetzgeberischen Akte abgeschlossen, durch welche Karl IV. gemäß seinem am 25. November 1355 verkündigten Programm feststellen wollte, wer unter den Laien Kurfürst sei. So begleiteten die auf Schaffung einer sicheren Grundlage für die Kodifikation gerichteten Maßregeln diese selbst bis über deren Abschluß hinaus.

Die Festlichkeiten am Weihnachtstage bildeten den Höhepunkt

des Reichstages. Noch vor Neujahr reisten der Kardinal


  1. Urkunden Nr. 31.
  2. Urkunden Nr. 32.
  3. Diese noch ungedruckte Ausfertigung fehlt auch bei Böhmer-Huber; Orig. Dresden Hauptstaatsarchiv Nr. 3428 a.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 182. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/200&oldid=- (Version vom 1.8.2018)