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Stettins Wiederbekehrung

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Textdaten
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Autor: Jodocus Donatus Hubertus Temme
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Titel: Stettins Wiederbekehrung
Untertitel:
aus: Die Volkssagen von Pommern und Rügen. S. 45–46
Herausgeber:
Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1840
Verlag: Nicolaische Buchhandlung
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Erscheinungsort: Berlin
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Google und Scans auf Commons
Kurzbeschreibung:
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Bearbeitungsstand
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24. Stettins Wiederbekehrung.

Als der heilige Bischof Otto zum zweiten Male nach Pommern und zu den abgefallenen Stettinern kam, um sie von Neuem zum reinen Christenthume zu bekehren, da wurde er übel von den Abtrünnigen empfangen, und sein Werk wollte anfangs nicht gelingen. Aber durch Gottes Gnade glückte es doch. Es war nämlich zu damaliger Zeit ein [46] Bürger aus Stettin, Namens Witsak, der auf dem Meere viel geraubt und seine Gesellen erschlagen hatte. Der war daher in Dänemark gefangen und in schweren Ketten in einen Thurm geworfen. Wie er nun da saß, so bereuete er seine Unthaten und flehete den wahren Gott, den er bei der Taufe schon kennen gelernt hatte, um Vergebung seiner Sünden an. Auf einmal erscheint ihm St. Otto im Traume und tröstet ihn und spricht ihm Muth ein um seiner Buße willen, befiehlt ihm auch zugleich, den Stettinern zu sagen, daß Gottes harte Strafe über sie ergehen werde, wo sie sich nicht bald bekehren. Und als er am anderen Morgen erwacht, da sind wunderbarer Weise seine Ketten gelöset, und er steht auf ohne Beschwerde und geht aus seiner Haft heraus ans Meer. Dort sucht er lange hin und her nach einem Schiffe, bis er zuletzt in seiner Angst St. Otten anruft, worauf plötzlich aus der Mitte der See ein Boot auf ihn zu geschwommen kommt. In dasselbe setzt er sich und rudert mit seinen beiden Händen, also daß er durch Gottes sichtbare Hülfe bis nach Stettin gelangt. Hier geht er in die Stadt hinein. Da hörten die Stettiner wieder auf St. Otto, und bekehrten sich abermals und blieben von nun an fromme Christen.

Kantzow, Pomerania, I. S. 125.
Kanngießer Gesch. der Pommern. S. 764.