Verordnung, betreffend die Aufhebung der Beschränkungen der Einfuhr aus Rußland
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(Nr. 1306.) Verordnung, betreffend die Aufhebung der Beschränkungen der Einfuhr aus Rußland. Vom 17. Juni 1879.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths, was folgt:
- Mit dem Tage der Verkündigung gegenwärtiger Verordnung treten die in der Verordnung vom 8. April d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 125) bezeichneten Beschränkungen der Einfuhr aus Rußland außer Kraft.
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben Berlin, den 17. Juni 1879.