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Verordnung, betreffend die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr von Pferden

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Gesetzestext
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Titel: Verordnung, betreffend die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr von Pferden.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1876, Nr. 3, Seite 16
Fassung vom: 3. Februar 1876
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 4. Februar 1876
Inkrafttreten:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 1114.) Verordnung, betreffend die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr von Pferden. Vom 3. Februar 1876.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths, was folgt:

Die Verordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Pferden, vom 4. März 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 159) tritt mit dem Tage der Verkündung gegenwärtiger Verordnung außer Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 3. Februar 1876.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.