Verordnung, betreffend die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr von Pferden. Vom 8. Juli 1887

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Gesetzestext
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Titel: Verordnung, betreffend die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr von Pferden.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1887, Nr. 24, Seite 285
Fassung vom: 8. Juli 1887
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 9. Juli 1887
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(Nr. 1733.) Verordnung, betreffend die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr von Pferden. Vom 8. Juli 1887.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths, was folgt:

Die Verordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Pferden, vom 25. Januar d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 5) tritt mit dem Tage der Verkündung gegenwärtiger Verordnung außer Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Bad Ems, den 8. Juli 1887.
(L. S.)  Wilhelm.

  von Boetticher.