Verordnung wegen Abänderung der Verordnung, betreffend die Kautionen der bei der Militär- und der Marineverwaltung angestellten Beamten
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(Nr. 2286.) Verordnung wegen Abänderung der Verordnung vom 16. August 1876, betreffend die Kautionen der bei der Militär- und der Marineverwaltung angestellten Beamten. Vom 29. Januar 1896.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen auf Grund des §. 3 des Gesetzes vom 2. Juni 1869, betreffend die Kautionen der Bundesbeamten (Bundes-Gesetzbl. S. 161), nach Einvernehmen mit dem Bundesrath, im Namen des Reichs, was folgt:
§. 1.
[Bearbeiten]- Der §. 1 der Verordnung, betreffend die Kautionen der bei der Militär-und der Marineverwaltung angestellten Beamten, vom 16. August 1876 (Reichs-Gesetzbl. S. 179) erhält unter Abschnitt IA nachstehende Abänderungen und Ergänzungen:
- Der Ziffer 11a ist folgende Fassung zu geben:
- a) Kadettenanstalten:
- Rendanten, außerdem:
- bei der Haupt-Kadettenanstalt:
- Hausinspektoren und der Kassendiener,
- ferner:
- die mit Beamteneigenschaft zur Zeit noch vorhandenen Kompagnieverwalter;
- bei den übrigen Kadettenhäusern:
- die mit Beamteneigenschaft zur Zeit noch vorhandenen Haus- und Kompagnieverwalter;
- bei dem Kadettenkorps in Dresden:
- Rendanturassistent. [6]
- a) Kadettenanstalten:
- In Ziffer 11c ist für „Inspektor“:
- „Direktor und Inspektor“ zu setzen.
§. 2.
[Bearbeiten]- Der §. 2 Abschnitt IA derselben Verordnung wird wie folgt abgeändert und ergänzt:
- Ziffer 11a lautet nunmehr:
- a) Kadettenanstalten:
aa) für den Rendanten der Haupt-Kadettenanstalt 9.000 Mark, bb) für die Rendanten bei den übrigen Kadettenhäusern 6.300 Mark, cc) für die Hausinspektoren bei der Haupt-Kadettenanstalt 900 Mark, dd) für den Kassendiener bei der Haupt-Kadettenanstalt 900 Mark, für die mit Beamteneigenschaft zur Zeit noch vorhandenen: ee) Kompagnieverwalter bei der Haupt-Kadettenanstalt 900 Mark, ff) Hausverwalter bei den übrigen Kadettenhäusern 600 Mark, gg) Kompagnieverwalter daselbst 400 Mark, hh) für den Rendanturassistenten bei dem Kadettenkorps in Dresden 600 Mark,
- Ziffer 11 c die Zeile:
- „für den Inspektor 1.500 Mark “
- fällt weg, dafür ist zu setzen:
„aa) für den Direktor 2.400 Mark, bb) für den Inspektor 1.500 Mark,“
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben Berlin, den 29. Januar 1896.