Von einem eigensinnigen Kinde (1815)
Andere Ausgaben unter diesem Titel siehe unter: Das eigensinnige Kind. |
Von einem eigensinnigen Kinde.
Es war einmal ein Kind eigensinnig und that nicht was seine Mutter haben wollte. Da hatte der liebe Gott kein Wohlgefallen an ihm und es ward krank, und kein Arzt konnt’ ihm helfen und bald lag es auf dem Todtenbettchen. Als es ins Grab versenkt war, und Erde darüber gedeckt, kam auf einmal sein Aermchen wieder hervor und reichte in die Höhe, und wenn sie es hineinlegten und frische Erde darüber legten, so half das nicht, er kam immer wieder heraus. Da mußte die Mutter selber zum Grab gehen und mit der Ruthe auf das Aermchen schlagen, und wie sie das gethan hatte, zog es sich hinein und hatte nun erst Ruh unter der Erde.
Anhang
Das eigensinnige Kind.
(Hessisch.) Einfach kindliche Lehre, wie im Märchen vom alten Großvater I. 78. und vom gestohlenen Heller I. 7. Das Herauswachsen der Hand aus dem Grabe ist ein weitverbreiteter Aberglaube und gilt nicht blos von Dieben, sondern von Frevlern an gebannten Bäumen, (Schillers Tell Act. 3. Sc. 3.) von Vatermördern (Wunderhorn I. 226.) In Schimpf und Ernst ist noch eine andere Erzählung von einem Arm, der aus dem Grab hervorreckt (dän. Ausg, p. 218. Es ist auch nur eine blose Veränderung der nämlichen Idee, wenn aus dem Hügel und Mund Begrabener Blumen oder beschriebene Zettel, ihre Schuld oder Unschuld anzuzeigen, wachsen.
Es ist auch die Sage und der Glauben, daß dem, welcher seine Eltern schlägt, die Hand aus der Erde wächst; so ist der Fuchsthurm auf dem Hausberg bei Jena der kleine Finger eines versunkenen Riesen, der Hand an seine Mutter gelegt hatte.