Von einer Jungfrawen Die sich mit einem Jungen Gesellen Verlobt / vnd darnach einen Andern genommen hat

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
<<< >>>
Autor: unbekannt
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Newe Zeitung. Wunderliche vnnd Erschreckliche geschicht von einer Jungfrawen Die sich mit einem Jungen Gesellen Verlobt / vnd darnach einen Andern genommen hat / […]
Untertitel:
aus: Vorlage:none
Herausgeber:
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1615
Verlag: Vorlage:none
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort:
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: im VD17 unter der Nummer 23:246127X
Scans auf Commons
Kurzbeschreibung:
Weitere Flugschriften des 17. Jahrhunderts
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[index:|Indexseite]]
Editionsrichtlinien:
  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien
  • Überschriebene e über den Vokalen a, o und u wurden als moderne Umlaute transkribiert.
  • Abkürzungen wurden aufgelöst.

[1]

Newe Zeitung.
Wunderliche vnnd

Erschreckliche geschicht von einer Jungfrawen Die sich mit einem Jungen Gesellen Verlobt / vnd darnach einen Andern genommen hat / vnd wie sie von Gott Schrecklich ist gestrafft vnd vom Teuffel vom Dantze vor jre Eltern vnd Freunde Angesicht weggeführet worden. Geschehen jm Lande zu Sachsen.

An einen guthen Freundt Lateinisch

geschrieben / jtzt aber Verdeutschet / vnd Jungfrawen vnd Jungen Gesellen zu trewer Warnung.

Druck gegeben Anno. 1 6 1 5.


[2]
Erschreckliche Geschicht.

IM Lande Sachsen war eine Reiche Jungfraw die verlobte sich mit einem Armen / aber doch schönen Jungen Gesellen.

Derselbe liesse sich bedüncken / wie denn auch geschahe weil er Arm / vnd sie Reich were / Hierumb würde sie jhme die Zugesagte Ehe nicht Halten / Vnnd einen Andern Reichen nehmen / Wie denn die Jungfrawen Vnbestendig vnnd Wanckelmütig seyn.

Als solchs die Jungfraw von jhme Verstunde / das er sie jhn verdacht hette / Sie würde jhme die Zugesagte Ehe nicht halten / sondern einen Andern nehmen / sprach sie zum Jungen Gesellen: Wenn ich nicht Euch / sondern einen andern nehme / so Hole mich der [3] Teuffel am Hochzeit Tage. Was geschiehet? die Jungfraw wirdt hernach anders Sinnes / Verlobt sich mit einem Andern / vnnd Lesset jhren vorigen Breutgam fahren / welcher sie etliche mahl jhrer Zusage hat erinnert / vnnd wie sie sich Verschworen Hette / das sie keinen Andern nehmen wolte.

Aber sie fragte nichts darnach / sondern nahme denn Andern / vnd hatte mit jhme Hochzeit.

Als nun die Freundtschafft vnnd Gäste an jhrem Hochzeit Tage Frölich wahren / wirdt die Braut etwas Trawriger / als sonsten.

Endlich kommen zweene Teuffel zur Hochzeit herein / in Gestalt Zweyer Reuter / die werden Empfangen / vnd zu Tische gesatzt.

Nach Gehaltener Mahlzeit / als man anfehet zu Tantzen / wirdt der eine Reuter / welcher ein Teuffel / mit der Jungfrawen verehret / das er mit jhr / als mit der Braut Tantzen solle / Der Tantzet Zweymahl mit jhr / vnnd nimpt sie endlich / vnnd führet sie davon / das es jhre Eltern vnnd Freundtschafft sehen / vnd hören / wie sie Seufftzet / vnnd Kläglich [4] weinete / vnnd also von denn Teuffeln hinweg genommen wirdt.

Des Andern Tages gehen die Trawrigen Eltern vnnd Freundtschafft hinaus / wollen die Hinweg geführete Braut / jhre Tochter suchen / ob sie die Reuter / die Teuffel vielleicht hetten fallen / vnnd liegen lassen / auff das sie sie Begrüben / da kommen die vorigen zween Reuter / welche Teuffel denn Eltern vnnd der Freundtschafft entgegen geritten vnnd geben jhnen der Weggeführeten Braut / jhrer Tochter Kleyder vnnd Gülden geschmeide / welchs sie am Hochzeit Tage angehabt hatte / vnnd sprechen zu jhnen:

Die Kleyder vnnd Geschmeide möchten sie hinnehmen / Denn sie / die Zween Reuter / oder Teuffel hetten vber jhrer Tochter der Braut Kleyder vnd Goldt von GOtt keine macht bekommen / sondern vber die Braut.


[5] Diß erschreckliche Exempel solten die Jungfrawen vnnd Junge Gesellen / wie auch jhre Eltern bewogen / das sie sich in GOttes Furcht Verlobten / vnnd nicht so Leichtfertig vnnd vnbedachtsam mit Zusagen der Ehe vmbgiengen Auff das nicht GOtt vber sie auch einen bösen Geist kommen / vnnd sie Dergleichen straffen lasse.

Denn GOtt gibt dem Teuffel bißweilen die macht / das er solche erschreckliche Exempel denn Menschen vor Augenstelle / auff das sich Andere Dran stossen / vnnd nicht so vergeblich Verschweren sollen.

Es ist traun gar erschrecklich / Wenn ein Mensch so sichtlich dem Teuffel in seine Klawen gerahten vnnd mit Leib vnnd Seele zur Hellischen Qual vnnd Pein Hinweg geführet wirdt.

Drumb fürchtet GOtt[1] / vnnd solche seine Erschreckliche straffe / die bleibt nicht [6] aussen / Es stehe Lang oder Kurtz an. Des Orts vnd der Leute / da dieses geschehen ist / wirdt verschonet / das man sie nicht nenne.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: GOttt