Welche Sicherheit gewährt die gegenwärtige amtliche Fleischschau gegen Trichinose?

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Autor: Dr. H. Baeblich
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Titel: Welche Sicherheit gewährt die gegenwärtige amtliche Fleischschau gegen Trichinose?
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aus: Die Gartenlaube, Heft 5, S. 85–87
Herausgeber: Ernst Ziel
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Erscheinungsdatum: 1880
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Welche Sicherheit gewährt die gegenwärtige amtliche Fleischschau gegen Trichinose?
Von Dr. H. Baeblich.

Als vor zwei Jahrzehnten Leuckart und Virchow den Nachweis führten, daß die Muskeltrichinen durch Einwanderung in die Muskeln des Menschen gelangen, und zugleich die große Gefährlichkeit derselben für die Menschen anerkannten, fand die Entdeckung anfangs vielfachen Widerspruch, der aber nicht verhindern konnte, daß man sich nunmehr allenthalben mit dem größten Eifer um genauere Erforschung der Lebensgeschichte der Trichinen und ihres Einflusses auf die Gesundheit der Menschen bemühte. Man erkannte sehr bald, daß eine große Anzahl von Krankheitserscheinungen, welche man früher anderen Ursachen zugeschrieben, auf Einwanderung von Trichinen zurückgeführt werden müsse. Die furchtbaren Epidemien von Hettstädt und Hedersleben im Jahre 1865 – an dem letzteren Orte erkrankten 300 Personen an Trichinose, von denen 120 starben – mußten auch den Laien von der Gefahr beim Genusse trichinösen Fleisches überzeugen, und man begann größere Vorsicht beim Einkaufe und der Zubereitung des Schweinefleisches zu beobachten; die Schlächter und Fleischhändler fingen hier und da an, ihre Fleischvorräthe entweder selbst mikroskopisch zu untersuchen, oder durch Fachleute untersuchen zu lassen. Manchem Unheil ist gewiß dadurch vorgebeugt, aber die vielen Erkrankungen an Trichinose, welche trotzdem stattfanden, zeigten die Unzulänglichkeit dieses Verfahrens, und man begrüßte die Einführung einer obligatorischen Fleischschau als eine Maßregel, welche absoluten Schutz gegen [86] Trichineneinwanderung zu gewähren im Stande sei, denn nun konnte ja kein Schweinefleisch zum Verkauf gelangen, welches nicht vorher durch eine amtlich beglaubigte Person mikroskopisch untersucht und mit dem Attest „gesund“ der Verwendung übergeben worden war. –

Leider haben wir uns in dieser Voraussetzung getäuscht gesehen; die Erkrankungen an Trichinose sind zwar seltener geworden, haben aber keineswegs ganz aufgehört, und noch manches Menschenleben fällt ihnen zum Opfer. Woran liegt das? Es mag vereinzelt vorkommen, daß die Fleischbeschauer nicht ihre Schuldigkeit thun; aber ist denn die mikroskopische Fleischschau in ihrer jetzigen Gestalt selbst bei gewissenhafter Handhabung geeignet, genügende Garantie zu gewähren?

Wir erinnern an einen Fall, der sich unlängst in Merseburg zugetragen hat. Es waren dort Erkrankungen an Trichinose vorgekommen, und der betreffende Fleischbeschauer stand unter der Anklage, seine Untersuchung nicht mit gehöriger Sorgfalt ausgeführt zu haben. Er hatte behauptet, das von ihm untersuchte Fleisch enthalte wirklich keine Trichinen, und eine weitere Untersuchung durch Sachverständige gefordert. Das Fleisch wurde hundert Sachverständigen des Bezirks vorgelegt und von diesen erklärten zehn das Fleisch für gesund, die andern aber fanden darin Trichinen, und die Verurtheilung des Fleischbeschauers erfolgte. Man muß zugeben, daß hier von einer Fahrlässigkeit des Fleischbeschauers keine Rede sein kann. Die Prüfung der Sachverständigen war gewiß eine sorgfältige, und man wird die Zehn, welche keine Trichinen fanden, gewiß nicht der Fahrlässigkeit beschuldigen, so gut aber wie ihnen die Trichinen entgingen, konnten sie auch dem Angeklagten entgangen sein; ja die Sache liegt für den Letzteren noch weit günstiger: die Sachverständigen hatten hier Fleisch vor sich, von dem sie wußten, daß es Trichinen enthalte, für sie handelte es sich also nur darum, dieselben zu finden; der Angeklagte aber hatte Fleisch vor sich gehabt, von dem er nicht wußte, ob es Trichinen enthalte, als er also nach sorgfältigem Suchen keine fand, konnte er mit gutem Gewissen das Fleisch für gesund erklären.

Ein anderer Fall verdient ebenfalls besondere Erwähnung. Im October vorigen Jahres berichteten mehrere Berliner Blätter über einen Trichinosis-Fall in der Pankstraße. Eine Anzahl der erkrankten Personen gelangte in’s Lazarus-Krankenhaus zur Aufnahme. Der dirigirende Arzt dieser Anstalt, Dr. Langenbuch, constatirte, daß alle Patienten von dem nämlichen Fleisch gegessen hatten, und hielt es für seine Pflicht, dem betreffenden Polizeirevier davon Anzeige zu machen. Das Fleisch, welches von einem Fleischbeschauer untersucht und für gesund erklärt war, wurde confiscirt und einer nochmaligen Untersuchung unterzogen, allein es konnten keine Trichinen darin nachgewiesen werden. Sollten nun wirklich keine darin gewesen sein? Sollte vielleicht der Arzt sich über die Krankheitssymptome getäuscht haben? O nein, nach der amtlichen Erklärung des Dr. Langenbuch hat derselbe, um seiner Sache sicher zu sein, zwei seiner Patienten harpunirt und die Trichinen in großer Anzahl und in noch uneingekapseltem Zustande nachgewiesen. Dadurch aber ist zugleich der Beweis geliefert, daß das Fleisch, in welchem eine wiederholte amtliche Untersuchung keine Trichinen nachweisen konnte, solche dennoch wirklich enthielt. Es ist mir nicht bekannt, ob das Fleisch, nachdem man jenes negative Resultat erhalten hatte, wieder freigegeben worden ist oder nicht. Im ersteren Falle hätte man auf’s Neue Menschenleben in Gefahr gesetzt, im letzteren Falle aber die indirecte amtliche Erklärung abgegeben, daß ein Fleisch, welches die amtliche Fleischschau für trichinenfrei erklärt hat, dennoch Trichinen enthalten könne, und damit zugestanden: die Fleischschau, wie sie gegenwärtig gehandhabt wird, gewährt noch keine hinlängliche Garantie gegen Trichinose. Und so ist es in der That, wie die folgenden Ausführungen darthun werden.

Für eine mikroskopische Untersuchung der in Rede stehenden Art ist in der Regel eine viel längere Zeit und eine viel größere Routine erforderlich, als von der Behörde und einem großen Theil der Mikroskopiker angenommen wird; das Quantum der Arbeit wird meistens weit unterschätzt, der Werth des Resultates aber weit überschätzt. Liegt einem Fleischbeschauer Fleisch zur Untersuchung vor, so wird er zwar nicht einen beliebigen Schnitt unter das Mikroskop bringen, sondern seine Aufmerksamkeit vorzugsweise denjenigen Muskeln zuwenden, in welchen er am ersten Trichinen zu finden erwarten darf, allein auch in solchen Muskeln sind die Trichinen nicht gleichmäßig vertheilt; sie fehlen vielleicht in einem Theile solch eines Muskels ganz, während sie in einem anderen in Massen vorhanden sind. Der Fleischbeschauer wird also, um sicher zu gehen, aus jedem Muskel nicht einen, sondern mehrere Schnitte untersuchen müssen. Das Reglement fordert, daß er fünf bestimmt bezeichnete Muskeln, und in jedem derselben 5 bis 6 Schnitte untersucht. Hat er nun gewissenhaft diese 25 bis 30 Schnitte untersucht und keine Trichinen gefunden, darf dann angenommen werden, daß keine vorhanden sind? Die Erfahrung lehrt, daß dies nicht der Fall ist. Ein in Regierungskreisen in Oppeln angestellter Versuch, welcher den Zweck hatte, festzustellen, wie weit sich eine solche Untersuchung auszudehnen habe, führte zu dem Resultate, daß in einem Fleische, von dem man wußte, daß es trichinenhaltig, erst beim fünfunddreißigsten Schnitte Trichinen gefunden wurden. Man wird nicht sagen, daß die Herren nicht hinlänglich geübt gewesen seien im mikroskopischen Sehen, weil sie 34 Schnitte vergeblich durchsuchten, ehe sie die Trichinen fanden; viele andere Versuche dieser Art haben zu ähnlichen Resultaten geführt. Ich selbst habe im Verein mit Freunden, welche sämmtlich gute Uebung im Mikroskopiren haben, mehrfach ähnliche Versuche angestellt, und wir haben von einem Fleische, von dem wir wußten, daß es Trichinen enthalte, häufig 20, ja 25 Schnitte durchsucht, ehe wir Trichinen fanden. Es geht daraus hervor, daß der Fleischbeschauer, wenn seine Arbeit irgend eine Garantie gewähren soll, jedesmal mindestens bis 30 bis 35 Schnitte mikroskopisch gewissenhaft untersuchen muß. Rechnet man für jeden Schnitt auch nur 5 Minuten Zeit – und so viel ist, wie wir gleich sehen werden, mindestens erforderlich – so ist zu einer einzigen Untersuchung eine Zeit von 2½ bis 3 Stunden erforderlich. Es wird aber schwerlich ein Fleischbeschauer in der Lage sein, so viel Zeit auf eine Untersuchung zu verwenden. Aber selbst wenn dies auch geschähe, so würde er doch nicht sicher sein können, daß das Fleisch trichinenfrei ist; er könnte dessen nur dann sicher sein, wenn er die Gewißheit hätte, daß er auch wirklich alle Theile der unter das Mikroskop gebrachten Schnitte gesehen hat. Eine solche Gewißheit aber ist bei der gegenwärtig üblichen Methode der Untersuchung sehr schwer, wenn nicht unmöglich zu erreichen.

Aus der vorjährigen Berliner Gewerbe-Ausstellung war von einer Firma (Franz Schmidt u. Haensch) ein Apparat ausgestellt, welcher den Zweck hat, jeden Mikroskopiker von dem Grade seiner Fertigkeit im mikroskopischen Sehen zu unterrichten und ihm damit zu zeigen, wie viel ihm einerseits durch Uebung noch zu erreichen übrig sei, und andererseits, wie viel Arbeitszeit er aufzuwenden habe, um sicher zu sein, alle Theile eines gegebenen Objectes wirklich gesehen zu haben. Der Apparat ist ein sehr einfacher: es ist eine Glastafel, auf welcher sich auf einer Fläche von einem Quadratzoll verstreut die Ziffern von 1 bis 700 befinden, sodaß jede Zahl also ungefähr den Raum von einem Quadratmillimeter einnimmt. Die Proben mit diesem Apparat haben nun ergeben, daß bei fünfzigfacher Vergrößerung ein sehr geübtes Auge von den 700 gesuchten Feldern nach 30 bis 40 Minuten noch 200 vermißt. Das heißt also: wäre das Object ein Stück Fleisch, so würde man, selbst wenn man 30 bis 40 Minuten lang dasselbe sorgfältig durchsucht hätte, nicht sicher sein, mehr als Dreiviertel desselben wirklich gesehen zu haben. Gesetzt, es wäre dies ein Schnitt, welcher Trichinen enthält, so könnten, da in einem Quadratmillimeter Fläche 10 bis 15 Trichinen sein können, sich in dem Schnitte 2000 bis 3000 Trichinen befinden, ohne daß man eine einzige gesehen hat. Ein ungeübtes Auge wird noch viel weniger von der Fläche sehen.

Ein großer Fehler, welcher von weniger Geübten bei mikroskopischen Untersuchungen häufig gemacht wird, ist der, daß eine zu starke Vergrößerung benutzt wird; es geschieht dies in der vollständig irrthümlichen Voraussetzung, daß man bei stärkerer Vergrößerung auch mehr sehe. Je stärker die Vergrößerung ist, desto kleiner ist das Gesichtsfeld, desto geringer also auch die Wahrscheinlichkeit, ein Object in allen seinen Theilen zu sehen. Gesetzt man hätte bei einer fünfundzwanzigfachen (Linear-) Vergrößerung gerade den hundertsten Theil des Objects im Gesichtsfelde, so müßte man, um das ganze Object zu übersehen, hunderte mal das Gesichtsfeld wechseln, wendet man aber eine fünfzigfache [87] Vergrößerung an, so hat man nur den vierhundertsten Theil des Objects im Gesichtsfelde, muß also, um alle Theile zu übersehen, vierhundertmal das Gesichtsfeld wechseln; daß in diesem Falle viel leichter ein Stück des Objects ausgelassen wird, ist wohl selbstverständlich. Der oben erwähnte Prüfungsapparat liefert hierfür den directen Beweis. Ein geübter Mikroskopiker wird bei Anwendung einer zweihundertfünfzigfachen Vergrößerung von jenen 700 Ziffern volle 75 Procent vermissen, also überhaupt nur 210 Ziffern sehen. Natürlich wird man bei einer Fleischuntersuchung eine solche Vergrößerung nicht anwenden, aber auch die im Reglement in Aussicht genommene hundertfache Vergrößerung ist noch zu stark; über eine dreißig- bis fünfzigfache Vergrößerung sollte man nicht hinausgehen, da hier schon 331/3 Procent des Objects verloren gehen. Die Fachmikroskopiker geben freilich nicht immer zu, daß ihrem geübten Auge so viel vom Object entgeht; ich kann diesen Herren nur rathen, sich durch den Versuch mit jenem Prüfungstäfelchen zu überzeugen; sie werden alsdann zugestehen müssen, daß eine Fleischuntersuchung, welche sie mit aller Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausgeführt haben, weit entfernt ist, volle Sicherheit zu gewähren.

Diesem für Leben und Gesundheit so gefährlichen Uebel aber kann in sehr einfacher Weise abgeholfen werden, und zwar durch eine Vorrichtung, welche an mehreren auf der Berliner Gewerbeausstellung befindlichen Mikroskopen angebracht war: eine Schlittenvorrichtung, mittelst deren man bequem jeden Theil des Objects ohne Auslassung in das Gesichtsfeld des Mikroskops bringen kann. Den Berliner Optikerfirmen Teschner und Schmidt u. Haensch, deren Verbesserungen patentirt worden sind, ist es namentlich gelungen, dem Objecttisch eine Einrichtung zu geben, die für die Fleischschau von unberechenbarem Werthe ist. Bei beiden besteht die Einrichtung darin, daß das Object vor dem Objectiv so vorbeibewegt wird, daß alle Theile des ersteren nach der Reihe das Gesichtsfeld passiren müssen. Bei der Teschner’schen Vorrichtung wird die Verschiebung mit freier Hand bewirkt, bei der Schmidt und Haensch’schen Einrichtung durch Triebe. Durchsucht man unter Anwendung dieser Vorrichtung, die sich übrigens an jedem Mikroskop leicht anbringen läßt, das Prüfungstäfelchen so entgeht einem auch nicht eine einzige der 700 Ziffern.

Durch Einführung dieser Einrichtung bei allen zur Fleischschau bestimmten Mikroskopen würde schon sehr viel erreicht werden, aber noch nicht Alles; es muß dem Fleischbeschauer auch Zeit gegeben werden, seine Untersuchung gewissenhaft durchzuführen. Es wird häufig und am häufigsten von geübten Mikroskopikern behauptet, eine solche Fleischuntersuchung erfordere nicht mehr Zeit als 10 bis 15 Minuten, ja Viele verwenden kaum diese Zeit darauf und können es unter den gegenwärtigen Verhältnissen auch nicht. Wir können uns aber durch folgende Betrachtung überzeugen, wie unzulänglich jene Zeit ist, selbst bei Benutzung der oben beschriebenen Verbesserung. Die zu untersuchenden 25 bis 30 Schnitte nehmen etwa die Fläche von zusammen 1 Quadratzoll ein. Bei Anwendung einer fünfzigfachen Vergrößerung erhält also diese Fläche eine Ausdehnung von 2500 Quadratzoll oder 17 Quadratfuß; sie erscheint somit ungefähr so groß, wie ein Bogen der „Vossischen Zeitung“ oder der „Times“. Diese Fläche passirt nun Zeile für Zeile vor dem Objectiv vorbei; die Aufgabe des Mikroskopikers ist dabei ungefähr die eines Correctors einer solchen Zeitung: er hat zu forschen, ob sich auf der Fläche von 17 Quadratfuß irgend eine Trichine zeige, wie der Corrector auf dem Zeitungsbogen zu forschen hat, ob sich irgendwo ein Druckfehler befinde. Nun wird doch Niemand es für möglich halten, einen solchen Zeitungsbogen in 10 bis 15 Minuten genau durchzusehen, das heißt Zeile für Zeile zu lesen und Buchstaben für Buchstaben anzusehen! Ebenso wenig kann der Fleischbeschauer seine Aufgabe in 10 bis 15 Minuten lösen; es sind hierzu, wie ich vielfach erprobt habe, bei Anwendung der Schmidt und Haensch'schen Schlittenvorrichtung für den geübten Mikroskopiker mindestens 40, für den weniger geübten 50 Minuten erforderlich; die Untersuchung der 300,000 Schweine, welche jährlich in Berlin geschlachtet werden, erfordert also im Ganzen 200,000 bis 250,000 Arbeitsstunden. Rechnen wir den Arbeitstag eines Fleischbeschauers zu 7 Stunden – denn mehr dürfen wir seinen Augen wohl nicht zumuthen – und das Jahr zu 300 Arbeitstagen, so würden für Berlin etwa 100 Fleischbeschauer nöthig sein, um die Arbeit zu bewältigen. Die Zahl der Fleischbeschauer ist nun allerdings wirklich vorhanden, aber sie sind bei weitem nicht in der Lage, täglich 7 Stunden auf die Fleischschau zu verwenden, sondern vielmehr darauf angewiesen, noch einen Erwerb daneben zu betreiben, oder vielmehr die Fleischschau nur als Nebensache zu betrachten. Diesem Uebelstande muß ebenfalls abgeholfen werden. Soll die Fleischschau dem Publicum volle Garantie gewähren, so genügt es noch nicht, die Mikroskope mit den neuesten Verbesserungen zu versehen; es ist auch nöthig, daß man die Fleischbeschauer so besoldet, wie es eine sorgfältige Untersuchung erheischt, damit sie nicht genöthigt sind, sich bei der Arbeit zu überhasten. Ich würde es auch nicht für überflüssig halten, wenn die anzustellenden Beamten vorher sorgfältig auf ihre Fertigkeit im mikroskopischen Sehen geprüft würden, sei es nun mittelst des oben beschriebenen Prüfungstäfelchens oder einer andern ebenso zuverlässigen Methode. Wessen Auge nicht fähig ist, bestimmten Anforderungen zu entsprechen, der werde nicht angestellt, mag ihn auch sonst sein Beruf für dieses Amt noch so sehr geeignet erscheinen lassen; denn es handelt sich hier um Gesundheit und Leben der civilisirten Menschheit.