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Wikisource:Formatvorlage Gesetz

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Gesetzestexte sind in der Regel gemeinfrei.

Für die Auswahl der Gesetzestexte sind weitere Richtlinien zu beachten.

Vorlage in jedem Gesetzesartikel

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Gesetzestext
unbekannt 
Titel: {{{TITEL}}}
Abkürzung: {{{ABKÜRZUNG}}}
Art: {{{ART}}}
Geltungsbereich: {{{GELTUNGSBEREICH}}}
Rechtsmaterie: {{{RECHTSMATERIE}}}
Fundstelle: {{{FUNDSTELLE}}}
Fassung vom: {{{DIESEFASSUNG}}}
Ursprungsfassung: {{{URSPRUNGSFASSUNG}}}
Bekanntmachung: {{{BEKANNTMACHUNG}}}
Inkrafttreten: {{{INKRAFTTRETEN}}}
Anmerkungen: {{{ANMERKUNGEN}}}
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle:
{{{EDITIONSRICHTLINIEN}}}
[[w:{{{WIKIPEDIA}}}|Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia]]
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
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[[Index:|Indexseite]]

In jeden Gesetzesartikel wird die Vorlage Gesetzestext zu Beginn eingefügt.

Die Parameter der Vorlage:

Name Bedeutung
TITEL Titel des Gesetzes (obligatorisch)
ABKÜRZUNG Abkürzung des Namens
GELTUNGSBEREICH Geltungsbereich des Gesetzes
RECHTSMATERIE Rechtsmaterie
FUNDSTELLE Fundstellennachweis (siehe unten)
DIESEFASSUNG Datum der dargestellten Fassung
URSPRUNGSFASSUNG Ursprungsfassung
BEKANNTMACHUNG Datum der Bekanntmachung, Ort der Bekanntmachung
INKRAFTTRETEN Datum des Inkrafttretens
ANMERKUNGEN Anmerkungen
HERKUNFT vom Gesetzesblatt abweichende Herkunft des Textes, z.B. bei Übersetzungen
QUELLE Link auf Scan (obligatorisch)
WIKIPEDIA Artikel zum Gesetz in der Wikipedia

Anmerkung: Die Fundstelle ist nicht mit der Angabe des Ortes der Bekanntmachung im Gesetzesblatt zu verwechseln, sondern ein anderweitig festgelegter Terminus technicus. Siehe hierzu w:Fundstellennachweis.

Kopiervorlage

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 {{Gesetzestext|
 TITEL=
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 |HERKUNFT=
 |QUELLE=
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 |BEARBEITUNGSSTAND=
 }}

Felder, die nicht erscheinen sollen, bitte frei lassen.

Formatierung des Textes

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Abschnitte und Titel

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Abschnitte sind die größten Kapitel des Artikels. Die Überschrift besteht aus der Ordnungszahl und dem Namen des Abschnitts getrennt durch einen Gedankenstrich „–“ und einer Leerstelle auf beiden Seiten des Gedankenstrichs.

Titel sind Unterkapitel der Abschnitte. Diese Unterüberschrift besteht aus der Ordnungszahl und dem Namen des Titels getrennt durch einen Gedankenstrich „–“ und einer Leerstelle auf beiden Seiten des Gedankenstrichs.

Vorbild am Beispiel von Strafgesetzbuch der BRD/Allgemeiner Teil:

== Erster Abschnitt – Das Strafgesetz ==
=== Erster Titel – Geltungsbereich ===
==== § 1 Keine Strafe ohne Gesetz ====
==== § 2 Zeitliche Geltung ====
==== § 3 Geltung für Inlandstaten ====
...

Paragraphen und Artikel

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Jeder Paragraph und jeder Artikel bekommen eine eigene Überschrift.

Paragraphen oder Artikel, die noch nicht ergänzt wurden, bekommen trotzdem eine ganz normale Überschrift, wie im Folgenden beschrieben.

Überschrift – Paragraph

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Nach dem Paragraphenzeichen „§“ mit der genauen Paragraphennummer steht der genaue Paragraphenname. Es werden keine Sonderzeichen verwendet.

Ist ein Paragraph im Laufe der Zeit weggefallen oder aufgehoben worden, so wird das Paragraphenzeichen mit der genauen Paragraphennummer und der Klammerbemerkung eingefügt.

Beispiel:
...
==== § 47 Kurze Freiheitstrafe nur in Ausnahmefällen ====
==== § 48 (weggefallen) ====
...

Überschrift – Artikel

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Nach dem Wort „Artikel“ folgt die Artikelnummer. Es werden keine Sonderzeichen verwendet.

Beispiel:
...
== Verfassung des Landes Brandenburg ==
=== Präambel ===
=== Artikel 1 [Land Brandenburg] ===
=== Artikel 2 [Grundsätze der Verfassung] ===
=== Artikel 3 [Staatsvolk] ===
...

Paragraphen- und Artikeltext

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Es wird grundsätzlich jeder Paragraphen- und Artikeltext eingerückt. So kann man die Paragraphennummern besser lesen und eine Aufzählung in einem Absatz wird besser ersichtlich.

Die Absätze eines Paragraphen oder Artikels werden einfach, die Aufzählungen eines Absatzes doppelt und die Unteraufzählung einer Aufzählung dreifach eingerückt.

Ist ein Paragraph oder Artikel im Bearbeitungsfenster zu Ende, folgt eine Leerzeile und dann die nächste Überschrift.

Nach der Absatznummer „(x)“, nach der Aufzählungsnummer mit Punkt „1.“ und nach dem Aufzählungsbuchstaben mit Schließungsklammer „a)“ folgt eine Leerstelle.

In einem Paragraph oder Artikel wird während des Bearbeitens keine Leerzeile gelassen. Die Absätze oder Aufzählungen laufen nacheinander ab.

== Erster Abschnitt – Das Strafgesetz ==
=== Erster Titel – Geltungsbereich ===
==== § 1 Keine Strafe ohne Gesetz ====
:Eine Tat ...

==== § 2 Zeitliche Geltung ====
:(1) Die Strafe ...
:(2) Wird die ...
...

==== § 5 Auslandstaten gegen innländische Rechtsgüter ====
:Das deutsche ..., die im Ausland begangen werden:
::1. Vorbereitung eines ...;
...
::3. Gefährdung des ...
:::a) in den ... und
:::b) in den ...;
::4. Landesverrat und ...;
::5. Straftaten gegen ...
:::a) in den ... und
:::b) in den ...;
::6. Verschleppung und ...;
::6a. ...;
::7. ...;
::8. Straftaten gegen ...
:::a) in den ... und
:::b) in den ...;
::9. ...;
::10. falsche uneidliche ...;
::11. Straftaten gegen ...;
::11a. Straftaten nach ...;
...

Satznummern

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Satznummern werden mit

<sup>x</sup>

eingefügt. Diese sind nicht fett oder kursiv.

Anker

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Verweise auf eine Textstelle (also einer Überschrift) im selben Artikel nennt man Anker und werden mit

[[#Überschrift, die von dem Text beschrieben wird|Text, der auf eine andere Textstelle/Überschrift verweist]]

ausgeführt. Wenn die Zeichen „[“ und „]“ in der betreffenden Überschrift vorkommen, müssen sie im Link durch &#91; bzw. &#93; ersetzt werden

Bemerkungen

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Bemerkungen sind gemeinfrei.

Bemerkungen zu Paragraphen oder anderen Gesetzestexten werden mit

<sup>'''x)'''</sup>

eingefügt. Diese Zahl bekommt weiter unten im Text eine Erklärung. Vor der Erklärung steht dann dasselbe noch einmal, um eine Bemerkung genau zuordnen zu können. Diese Erklärung der Bemerkung steht am Ende des Paragraphen.