Wikisource Diskussion:Formatvorlage Gesetz

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So habe Formatvorgabe erstellt. Wäre schön, wenn jetzt noch die anderen Gesetzestexte noch umformatiert werden. Jetzt ist es noch einfach, weil es noch relativ wenige sind. -- Joschy 11:58, 31. Okt 2005 (UTC)

Bemerkungen[Bearbeiten]

  1. Sind Bemerkungen wirklich gemeinfrei?
  2. Könnte man für Bemerkungen nicht die Vorlage An benutzen? -- Timo Müller Diskussion 13:27, 31. Okt 2005 (UTC)
Als ich einmal gefragt habe, ob sie gemeinfrei wären, wurde mir JA gesagt. -- Joschy 16:13, 31. Okt 2005 (UTC)


Wenn man davon ausgeht, dass bei Wikisource nicht immer die aktuelle bzw. letzte Fassung eines Gesetzes steht, wäre eine Rubrik "Fassung vom" o.ä. sinnvoll. --Jofi 00:01, 9. Dez 2005 (UTC)

Ich habe jetzt "ÄNDERUNG" entfernt und "DIESEFASSUNG" hinzugefügt. Es können also Gesetzestexte in alten Fassungen hinzugefügt werden. --Jofi 23:36, 27. Jan 2006 (UTC)
Gerade bei historischen Gesetzestexten, für die ich hier (als Österreicher :-) ) den meisten Nutzen sehe, wäre auch das Datum des Ausserkrafttretens interessant. --62.116.83.69 08:26, 20. Feb 2006 (UTC) W:FG68at

Verträge[Bearbeiten]

Ich habe versucht, in Internationaler Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte die Vorlage einzubinden. Kenne mich da nicht so aus, weiß also nicht ob das so ok. ist. --Jofi 23:02, 27. Dez 2005 (UTC)

Bindestrich[Bearbeiten]

Die Abschnitte und Titel sollen mit dem Bindestrich von den Ordnungszahlen getrennt werden. Ist da der w:Gedankenstrich nicht sinnvoller? --Pohli 17:07, 26. Feb 2006 (UTC)

Was ist nun, hat niemand eine Meinung dazu? --Pohli 00:35, 3. Apr 2006 (UTC)
It's a wiki. Ich habe es geändert. -- Timo Müller Diskussion 08:20, 3. Apr 2006 (UTC)

Überschriften[Bearbeiten]

Irgendwer hat hier die Angewohnheit, Überschriften so zu markieren, dass zwischen den ersten Gleichheitszeichen und der Überschrift eine Leerstelle steht, zwischen der Überschrift und den hinteren Gleichheitszeichen aber keine; also so:

== Überschrift==

Ich denke, es ist sinnvoller, es entweder mit beiden Leerzeichen zu machen (bevorzuge ich):

== Überschrift ==

oder ohne Leerzeichen:

==Überschrift==

--Pohli 17:07, 26. Feb 2006 (UTC)

Da sich niemand äußert, hab ich's einfach mal geändert. --Pohli 00:35, 3. Apr 2006 (UTC)
Könnte es sein, dass das ohne Absicht (einfach normaler Schluder) passierte? Ich mag es – der besseren Lesbarkeit wegen – auch lieber mit beiden Blanks. Gottseidank ist in die Formatumsetzungsroutine/-prozedur ein „Blankfresser“ integriert, der – egal ob mit oder ohne Blank(s) geschrieben – Überschriften in der sichtbaren Darstellung gleichmäßig aussehen lässt. Eine (überflüssige) nachfolgende Leerzeile im Quelltext wird gleichfalls egalisiert ;-)
hd 2006-12-25 07:33h MEZ

Keine Rücksicht auf Wikipedia[Bearbeiten]

Ist es denn so schwierig, sich mit dem Portal Recht, wo es für Wikipedia-Artikel über Gesetze ebenfalls eine Formatierungsvorlage gibt, zu koordinieren? Muss hier in allergrößtem Dilettantismus alles unabhängig von sehr viel kompetenteren Schwesterprojekten gemacht werden. Ein Link zum Wikipedia-Artikel zum Gesetz ist dringend erforderlich, da steht auch ein Disclaimer, den ich hier vermisse. --FrobenChristoph 18:03, 23. Mär 2006 (UTC)

Ultimatum - Gesetze ja oder nein?[Bearbeiten]

Diese Diskussion wurde vom Skriptorium hierher verschoben!

Die Gesetzestexte verlangen sehr viel Pflege und Sorgfalt und erfordern einen großen Anteil der Zeit der User, die helfen zu editieren. Nun stelle ich die Frage:

Gesetze behalten - JA oder NEIN

Bitte mit Gründen argumentieren. -- Joschy 18:55, 27. Mär 2006 (UTC)
  • Wie schon andere schrieben, die aktuellen Gesetze sind in unserem Zusammenhang von keinem besonderen Interesse - das können andere Einrchtungen besser anbieten. Interessant für uns sind Gesetze aus der Vergangenheit. --Keichwa 18:44, 27. Mär 2006 (UTC)
  • Für Gesetze spricht, dass schon viele Gesetze in WS übernommen wurden, und das Gesetze frei zugänglich sein sollten. Dagegen spricht, dass sich Gesetze, im Gegensatz zu normalen Quelentexten, ändern, sodass sie aktuell gehalten werden müssen. Außerdem gibt es genügend bessere Quellen für Gesetze im Internet, wie zumm Beispiel www.juris.de. Daher binn ich mir unsicher, was wir machen sollten. -- Timo Müller Diskussion 19:04, 27. Mär 2006 (UTC)
  • Historische Gesetze behalten/akzeptieren, aktuelle deutsche Gesetze in der Regel anderen Internetangeboten überlassen Falls jemand das BGB von 1900 ab durchgehend in seinen einzelnen Phasen hier dokumentiert (technisch wie auch immer gelöst), wäre das sicher ein einzigartiges gutes Angebot, das es so sonst im WWW nicht gibt. Wie sollten hier eng mit dem Portal Recht der Wikipedia zusammenarbeiten. Diese haben sich schon skeptisch geäußert und werden sicher nicht davon absehen, auf Juris zu verlinken, nur weil es das BGB auch auf Wikisource gibt. Übersetzungen ausländischer Gesetze oder Gesetze, die es sonst nirgendwo gibt oder historische Gesetze, die nicht mehr in Kraft sind, wären sicher ebenfalls willkommen. Auch wenn wir nicht strikten gesetzlichen Haftungsregeln unterliegen, sollten wir niemand durch Gesetzestexte schaden, die unbemerkt vandaliert werden oder obsolet sind. Wenn wir hier 20 Mitarbeiter hätten, die sich regelmäßig um Gesetze kümmern würden, sähe es anders aus. Im Augenblick sehe ich im wesentlichen Joschy. Wenn der die Lust verliert, haben wir ein paar Ruinen mehr, die uns in der öffentlichen Wahrnehmung schaden könnten. --FrobenChristoph 19:16, 27. Mär 2006 (UTC)
  • Da ich einen Großteil der Arbeit erfüllt habe, finde ich es auch ärgerlich um die viele Zeit und die Arbeit, aber wenn an einemm Gesetz längere Zeit nichts gemacht wurde, steigt die Gefahr, dass welche die Gesetze sinnlos verändern. Ein weiteres Kontra von mir kommt, da es eine langwierige Arbeit ist, jedes Gesetz zu formatieren. Alten Gesetzen sehe ich aber wohl gesinnt entgegen, denn die hat sonst niemand. Also bitte die alten Ges. behalten und die aktuellen löschen. Es wird das beste für WS sein. Ich zitiere Timo_M: "Vieleicht später mal, wenn WS größer ist...". Des weiteren wie das fette von Froben! -- Joschy 19:18, 27. Mär 2006 (UTC)
Komplette aktuelle Gesetze löschen: kommt auf den Einzelfall an. Wäre doch eventuell schade um die Arbeit, man kann sie als einen spezifischen Stand dokumentieren und gegen Veränderungen außer durch Admins sperren. Irgendwann sind sie dann auch "historisch" --FrobenChristoph 17:11, 28. Mär 2006 (UTC)
Wieso die jetzige Version? ieso nicht die vor zwei Jahren, oder die in drei, oder... Ich sehe keinen Sinn darin, wahllos irgendwelche Versionen irgendwelcher Gesetze zu behalten. -- Timo Müller Diskussion 19:17, 28. Mär 2006 (UTC)

Hisotrische Gesetze/Verordnungen/Erlasse/Urkunden etc. ja. Für aktuelle Gesetze sehe ich auch keinen Handlungsbedarf, da es auf den Seiten des Justizsministeriums und den von Froben angesprochenen Seiten jederzeit die aktuellen zur Einsicht gibt. Gruß --Finanzer 20:48, 27. Mär 2006 (UTC)

Wie wäre es mit: Was schon da ist, in Ruhe fertig machen, sperren oder im Einzelfall löschen, Neues aber nur dann aufnehmen, wenn es sich wirklich lohnt? Die Kriterien hören sich doch ansonsten als allgemeine Regel vernünftig an. Jedes Gesetz ist ja schon dann eine historische Quelle, wenn es erlassen wird, und bleibt es auch dann, wenn als Rechtsnorm nicht mehr gültig ist. Nur ist nich jedes Gesetz als Quelle gleich viel wert --Centipede 18:07, 28. Mär 2006 (UTC)

Die Gesetze können nicht einfach gesperrt werden, sie müssen andauernd aktualisiert werden, sonst sind sie sinnlos. Ich wäre dafür, sie erst einmal zu löschen, später kann man sie immernoch wiederherstellen. -- Timo Müller Diskussion 19:07, 28. Mär 2006 (UTC)
Wir wollen die Gesetze ja gerade nicht als Gesetze, sondern als historische Dokumente (Quellen) betrachten. Dann sind "veraltete" Gesetze keineswegs sinnlos. --Keichwa 19:13, 28. Mär 2006 (UTC)


1. Zusammenfassung:

  • Wir wollen nur historische Gesetze behalten, weil diese keinen/weniger Aufwand an Pflege als die aktuellen Gesetz brauchen. (Diese Seiten kann man dann auch nur für Admins editierbar machen.)
  • Wir wollen die "aktuellen" Gesetze löschen und, wenn WS viel größer ist, evtl. wieder einfügen. Dadurch überlassen wir anderen Ineternetangeboten diesen Zweig der Quellen (dafür haben wir die "alten"). Da es zu wenige User gibt, die sich damit intensiv befassen. Wenn diese wenige aufhören, gibt es viele Ruinen.
  • Wir wollen ausländische abgelaufene Gesetze mit reinstellen. -- Joschy 13:49, 29. Mär 2006 (UTC)

Gibt es noch Vorschläge oder Einwände?

Hinsichtlich der Frage der Löschung der eingebrachten Gesetze sehe ich noch keinen Konsens --172.182.170.227 17:07, 29. Mär 2006 (UTC)

Was macht die jetzige Version der Gesetze so besonders, wenn man sie als historische Quelle sehen will? Sicher: In 5, 10 oder 20 Jahren wird es ganz interessant sein, sich die jetzigen Versionen der Gesetze anzuschauen und zu sehen, was sich alles geändert hat. Aber warum nehmen wir dann nicht gleich die Versionen von vor 5, 10 oder 20 Jahren? Nach dem Prinzip könnten wir jede Version jedes Gesetzes reinstellen, und dass ist, fürchte ich, ein bisschen viel... -- Timo Müller Diskussion 17:43, 29. Mär 2006 (UTC)
Ich sehe es auch so, dass wir die alten behalten und die aktuellen löschen! Bevor aber jeder hier alte Gesetze reinstellt muss auch geklärt werden, welches Gesetz als historische Quelle geeignet ist. Mich würde zB nicht interressieren, was es 1901 für ein Gesetz über den "Mindestabstand eines Gebäudes von der Grundstücksgrenze" gab. Da wäre eine Verfassung von 1901 besser. Weiterhin solltn die Übersetzungen von ausländischen wichtigen Gesetzestexten mit reingestellt werden. Das hat nämlich niemand. -- Joschy 19:22, 29. Mär 2006 (UTC)

Ich sehe es exakt so wie 172.182.170.227. Wenn wir allen möglichen anderen Mist hier nehmen, nur weil er gemeinfrei ist, sollten wir hier keine bereits vorhandenen Texte löschen, es sei denn, sie sind extrem fragmentarisch. Ich sehe keinerlei Löschgrund. --FrobenChristoph 20:36, 29. Mär 2006 (UTC)


Einen Löschgrund des vorhandenen sehe ich auch erstmal nicht. Die Regel historische Gesetze würde ich dann aber "gnadenlos" für die Zukunft anwenden, damit wir nicht die aktuelle "Verordnung zur Durchführungsverordungen des AB-Gesetztes des Landes XY vom letzten Dienstag" bekommen, denn das werden ewige sinnlose Leichen sein. --Finanzer 20:41, 29. Mär 2006 (UTC)

Ich denke, wir müssen hier unterscheiden zwischen sinnvollen Projekten (mit hinreichender Aussicht auf kontiunierliche Untersttzung) und zufällig reingeschaufeltem Müll. Wenn ich mit ein paar Leuten ein Projekt Kulturgutschutzgesetzgebung starte (leider fehlen mir dafür die Leute), so wäre da zunächst einmal die Bundesgesetzgebung, sodann die Rechtsprechung (so gut wie nichts im netz), aber auch die Ausführungsverordnungen der Bundesländer samt zugehörigen Normen, soweit greifbar. Die Durchführungsverordnung wäre für sich genommen ein Finanzer'scher Löschkandidat, im Rahmen des Sachprojekts aber durchaus wertvollstes Wissen. Wenn jemand aktuelle und historische Stiftungsgesetze und verwandte Normen als Projekt hat, wieso nicht, wenn das Projekt nicht nach einer Duchführungsverordnung den Geist aufgibt? Ich würde also vorschlagen, eine Richtlinie zu formulieren, dass im Rahmen eines begründeten Sachprojekts sehr wohl aktuelle Gesetze aufgenommen werden dürfen, sofern eine gewisse Gewähr besteht, dass das Projekt wenigstens einen hinreichenden Teil seines Projektziels erreichen kann. An sich müssten auch die Seiten der Schedelschronik gelöscht werden, da sie zu wenig Anklang gefunden haben und nur ein peinlicher Torso sind. Soll ich mal nen Richtlinie zu formulieren versuchen? --FrobenChristoph 20:57, 29. Mär 2006 (UTC)

Ja klingt gut. Im Sinne des Reinschaufelns von Müll hatte ich meine Ausführungen gemeint. Wenn sich eine Gruppe oder ein einzelner ernstahft mit einem Thema beschäftigen möchte, dann sollte man den- bzw. diejenigen nicht aufhalten. Einen Entwurf im von dir vorgetragenen Sinne würde ich begrüßen. Gruß --Finanzer 21:02, 29. Mär 2006 (UTC)

Also dann (ihr könnts ja verbessern):

  1. Gesetze und andere gemeinfreie Rechtsnormen können als historische Quellen (in Form historischer Textfassungen) eingebracht werden. Als historisch gelten in jedem Fall alle Normen vor 1950. Bei jüngeren Texten entscheidet die Community im Zweifel, was "historisch" ist. Werden alle oder die wichtigsten Textfassungen dokumentiert, kann auch die jeweils aktuelle Fassung aufgenommen werden.
  2. Aktuelle Gesetze aus anderen Rechtsordnungen in eigener oder freier Übersetzung sind zulässig. Im Zweifel entscheidet die Community, ob auch sehr spezielle Normen zulässig sind.
  3. Aktuelle Gesetze aus deutschsprachigen Ländern können im Rahmen von Projekten, die Normen zu einem abgegrenzten Thema (z.B. Strafvollzugsrecht) umfassen, eingebracht werden, wenn diese hinreichend Aussicht auf längerfristige Betreuung haben. Vor dem Einstellen von Texten ist das Projektziel und der Arbeitsplan mit der Community zu diskutieren. In der Regel sollte ein Projektteam aus mehr als einem Mitarbeiter bestehen. --FrobenChristoph 21:19, 29. Mär 2006 (UTC)
Dann schlage ich folgendes vor: Wir machen die bisherigen fertig und ziehen dann das Besprechen der der neuen Gesetzesvorschläge mit der Community voll durch. Bitte meinen Vorschlag unter dem nächsten Abschnitt (Stellungnahme) mit lesen! Mir tut das Löschen auch weh, denn da steckt ne Menge Zeit drin! -- Joschy 14:11, 30. Mär 2006 (UTC)
Allerdings möchte ich dann von anderen Usern auch mal einen Beitrag bei den Gesetzen sehen. Nicht, dass ich dann wieder so gut wie alleine da stehe und mir nen Wolf editiere!!

2. Zusammenfassung:

  • Wir werden die aktuell erstellten Gesetze auf WS fertig formatieren. Sie werden nicht gelöscht.
  • Bevor ein neues Gesetz reingestellt werden soll, soll es erst durch die Community besprochen werden.
  • Historische Gesetze sind willkommen. Aber historisch gilt erst, wenn ein Gesetz vor 1950 erlassen wurde.
  • Wenn von einem Gesetz schon mehrere historische Versionen vorhanden sind, können auch jüngere Versione mit erstellt werden, allerdings erst nach der Diskussion durch die Community.
  • Bei allen neuen Gesetzen muss gewährleistet sein, dass sie nicht zur Ruine werden und dass sie gepflegt werden.
  • ausländische Gesetze sind willkommen, diese müssen dann entweder übersetzt werden oder sie haben bereits eine freie Übersetzung. -- Joschy 17:56, 30. Mär 2006 (UTC)

Das trifft meinen Vorschlag nicht ganz. Da sollte dann Alternativvorschlag stehen, nicht Zusammenfassung. Ich find meine Policy klarer und prägnanter --FrobenChristoph 22:41, 30. Mär 2006 (UTC) 22:40, 30. Mär 2006 (UTC)

Das soll ja erstmal eine Zusammenfasung der bisher geforderten Sachen für die Gesetze sein. -- Joschy 14:08, 31. Mär 2006 (UTC)
Nochmal zu den Versionen der Gesetze. Ich finde, wenn man verscheidene alte Versionen eines Gesetzes hat, sollte auch der aktuelle Text greifbar sein! Das macht das Vergleichen einfacher. Außerdem solllten wir bald zu einem Kompromiss kommen! -- Joschy 14:12, 31. Mär 2006 (UTC)

Damit die Diskussion nicht ins unendliche geht, stelle ich folgenden Lösungsvorschlag:

  1. Die bisher auf WS gestellten Gesetze werden nicht gelöscht und die Formatierung wird durchgeführt.
  2. Neuere Gesetze (nach 1950) bedürfen der Zustimmung durch die Community. Dabei soll die Relevanz dieses Vorschlags als Quelle diskutiert werden.
  3. Gesetze aus anderen Ländern sind willkommen, wenn sie eine freie Übersetzung schon besitzen oder hier übersetzt werden.
  4. Gibt es von einem Gesetz schon mehrere (mind. 3) Versionen (also ältere), so kann ebenfalls durch die Community abgestimmt werden ob der aktuelle Gesetzestext mit eingestellt werden soll.
  5. Es muss bei allen neuen Gesetzes-Artikeln stets gewährleistet sein, dass sie von den Benutzern fertig bearbeitet, längerfristig gepflegt und betreut werden.
  6. Gesetze von vor 1950 bedürfen keiner Absprache durch die Community. Die Community kann aber unter Angabe von Gründen nach einer Diskussions dieses Löschantrags Gesetztestexte löschen.
  • Ruinen schaden nur dem Ansehen von WS.

-- Joschy 15:36, 31. Mär 2006 (UTC)

Ich stelle meinen Lösungsvorschlag nochmals in der von mir gewählten prägnanteren Formulierung als abschließende Regelung vor. Joschys Vorschlag ist zu sehr Geschwurbel und berücksichtigt nicht den Projekt-Aspekt. --FrobenChristoph 11:42, 4. Apr 2006 (UTC)

Damit es jeder nochmals nachlesen kann:

  1. Gesetze und andere gemeinfreie Rechtsnormen können als historische Quellen (in Form historischer Textfassungen) eingebracht werden. Als historisch gelten in jedem Fall alle Normen vor 1950. Bei jüngeren Texten entscheidet die Community im Zweifel, was "historisch" ist. Werden alle oder die wichtigsten Textfassungen dokumentiert, kann auch die jeweils aktuelle Fassung aufgenommen werden.
  2. Aktuelle Gesetze aus anderen Rechtsordnungen in eigener oder freier Übersetzung sind zulässig. Im Zweifel entscheidet die Community, ob auch sehr spezielle Normen zulässig sind.
  3. Aktuelle Gesetze aus deutschsprachigen Ländern können im Rahmen von Projekten, die Normen zu einem abgegrenzten Thema (z.B. Strafvollzugsrecht) umfassen, eingebracht werden, wenn diese hinreichend Aussicht auf längerfristige Betreuung haben. Vor dem Einstellen von Texten ist das Projektziel und der Arbeitsplan mit der Community zu diskutieren. In der Regel sollte ein Projektteam aus mehr als einem Mitarbeiter bestehen. --FrobenChristoph 11:44, 4. Apr 2006 (UTC)

weitere Kommentare[Bearbeiten]

Nachdem ich von Finanzer und Historiograf aufgefordert wurde, mich zu äußern, hier also noch ein verspäteter Kommentar. Generell halte ich die Übernahme jedes beliebigen Gestzestextes, nur weil er frei verügbar ist, nicht für sinnvoll. Anders sieht es aus, wenn er als Quellenbeleg für einen vorhandenen oder im Entstehen begriffenen Wikipedia-Artikel dient. Mit Wikisource können wir relativ sicher sein, dass die Quelle auch in Zukunft verfügbar sein wird. Bei anderen Internetprojekten haben wir diese Sicherheit nicht. Das gilt mE nicht nur für die Originaltexte sondern auch für etl. vorhandene Übersetzungen. Da ich gerade an einem Artikel zur UN Single Convention on Narcotics arbeite, habe ich unter Einheitsübereinkommen über die Betäubungsmittel die offizielle deutsche Übersetzung eingestellt. Wir sollten uns solcher Hilfsmittel nicht berauben, nur weil der Text derzeit auch noch anderswo im Internet verfügbar ist. --Zinnmann 13:25, 4. Apr 2006 (UTC)

Vielleicht liegt die mögliche Lösung darin, für das eigene Wiki-Angebot an Gesetzen und sonstige Rechtsnormen nur einen Teil des Wiki-Konzepts und der Wiki-Technologie zu übernehmen. Folgende zwei Stufen könnten dabei unterschieden werden. Stufe 1: Bund und Länder schaffen in Zusammenarbeit mit den Wiki-Experten und aufbauend auf der Wiki-Technologie eine Schnittstelle, über die alle Normen ab Verkündung in den Gesetzesblättern laufend aktualisiert werden. Die Wiki-Gemeinde kann - insoweit abweichend vom Wiki-Konzept - an diesem Datenbestand nichts ändern. Das vom Staat Gesetzte bleibt Gesetz(t). Denn die Normen sind verbindlich. Daher sollten sie auch von Staats wegen übermittelt werden. Aber nun die Stufe 2: Die Wiki-Gemeinde kann Änderungsvorschläge anbringen, die für alle einsehbar sind. Fällt einer Leserin z.B. ein Tippfehler auf (der dann auch im Gesetzesblatt steht), so könnte sie bei WikiLaw - oder wie das Kind dann auch immer getauft werden will - darauf offiziell aufmerksam machen. Alle anderen Wiki-Leser (den Staat und seine Behörden eingeschlossen) können dies kommentieren und ergänzen. Der Staat kann bei kommenden Gesetzesänderungen diese Vorschläge aufgreifen. Auch inhaltlich könnte auf diese Weise Kritik angebracht werden, der Volonté générale käme zu Wort. Ergo schüfe man ein Stück gelebte, aktive Demokratie. Dazu auch: meine Anfrage bei http://de.wikipedia.org und das Projekt http://wikocracy.com/wiki/index.php/Main_Page. --JotW 19:11, 19. Jun 2006 (UTC)

Schön, nur was hat diese in meinen Augen doch recht seltsame Idee mit WS zu tun?!? -- Timo Müller Diskussion 12:12, 20. Jun 2006 (UTC)
Gesetzestexte sind urheberrechtsfreie Quellentexte. Das passt doch exakt! Ich bin auf WS verwiesen worden, weil dieser Ort in anderen Wiki-Schwesterprojekten als der passendste empfohlen wurde. Die Frage, wie (z.B. mit Hilfe von Wiki*) alle aktuell gültigen Rechtsnormen den Bürgern kostenlos angeboten werden können, erscheint nach den diversen Diskussionen hochaktuell. Dass eine Idee seltsam ist, sagt btw nichts über ihre Güte aus... :) --JotW 16:45, 29. Jul 2006 (UTC)
Alle aktuellen Gesetze sind bereits auf den Seiten des Bundesjustizministeriums bzw. der Landesjustizministerien bzw. entsprechenden Seiten wie juris.de zu finden. Wozu man die dann hier doppeln sollte erschließt sich mir nicht. Und dei angedachtes Projekt Wikilaw darfst du gerne z.B. bei www.wikia.com machen. Dor kann man kostenlos ein eigenes Wiki eröffnen und auch selbst die Regeln festlegen. Deine Idee ist für Wikisource defintiv nicht geeignet. Gruß --Finanzer 16:50, 29. Jul 2006 (UTC)
Besten Dank für den freundlichen Hinweis auf www.wikia.com. Eben nicht richtig ist hingegen die Behauptung, alle aktuellen Gesetze (und Rechtsverordnungen) seien bereits auf den Seiten des BJM bzw. der Landesjustizministerien zu finden. Dort ist eben immer nur ein Auszug der wichtigsten Gesetze zu finden; Ausnahmen wie Hessen bestätigen die Regel. Auch ist der Zugang eben gerade nicht immer kostenlos, so z.B. im schönen Baden-Württemberg. Juris und Beck-Online sind teure kostenpflichtige Datenbanken. Soweit Juris Rechtsnormen kostenlos anbietet, handelt es sich um die von Dir genannte Kooperation mit dem BJM. Siehe zu alledem und zur entsprechenden Debatte innerhalb der Jurisprudenz bereits ausführlich die von mir eingangs genannten Links, womit ich auf die Wiki-Schwesterprojekte rückverweise, die mich hierher verwiesen haben... ;) --JotW 17:08, 29. Jul 2006 (UTC)
Gut ich weiß nun nicht genau wo alles wieviele Gesetze verfügabr sind. Wikisource ist dafür aber auch die falsche Anlaufstelle, da wir überhaupt nicht in der Lage sind, die Gesetze zu pflegen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Deshalb haben wir uns entschlossen nur noch historische Gesetze von vor 1950 hier neu aufzunehmen. Leider ist das trotz einiger Hinweise von unserer Seite noch nicht insbesondere in die Wikipedia vorgrdungen. Die kleineren Projekte werden dort oft als eine Art Müllabladfeplatz angesehen, was wir definitv nicht sind und sein wollen. Gruß --Finanzer 17:12, 29. Jul 2006 (UTC)
Diese Entscheidung ist durchaus nachvollziehbar und passt selbstverständlich besser zur aktuellen Wiki-Idee und zu Wikisource. In Zweifel ziehen wollte ich das nie. Ich war gleichwohl froh, mich an eine bestehende Diskussion anschließen zu dürfen, weil so ein weiterer Thread zu diesem interessanten Thema vermieden werden konnte. Ich baue darauf, dass in ferner Zukunft der vorliegende Ideenaustausch im Gemeininteresse fruchtbar gemacht werden kann. Die Stellungnahmen, Gegenargumente und Anregungen waren sehr hilfreich und erfreulich. Insbesondere für den Hinweis auf wiki.com bedanke ich mich vielmals, da mir dies eventuell auf lange Sicht die Möglichkeit gibt, Teile der Seite Rechtsgelehrter.de zum Wohle aller im Wiki-Stil anzubieten (am liebsten natürlich mit Hilfe und Unterstützung einer Handvoll Gleichgesinnter). Ich erlaube mir, mich zu wiederholen, wenn ich sage: besten Dank!!! --JotW 17:42, 29. Jul 2006 (UTC)

Verschiebung[Bearbeiten]

  • Da es sich inhaltlich um eine Hilfe Seite handelt, sollte man sie in den Namensraum Hilfe verschieben.
  • Da wir bei den meisten Vorlagenboxen inzwischen den Bearbeitungsstand in der Box darstellen, hier als Anregung dies ´hier ebenfalls zu tun und die zusätzlichen Bearbeitungstände, die ja sinnvoll sind dort mit einzupflegen. --Jörgens.Mi Diskussion 04:49, 4. Mai 2006 (UTC)

Gemeinfreiheit von Scans[Bearbeiten]

Also nachdem ich mich ein bischen durch die Wikipedia gelesen habe, hab ich herausgefunden, dass deutsche Gesetzestexte unter § 5 Urheberrechtsgesetzfallen und somit urheberrechtsfrei sind. Das Problem vieler Rechts(-historischer)Texte ist hier in der Wikisource, dass kein Scan o.ä. zur Überprüfung vorliegt. Können im Internet gefundene Scans (sofern sie denn die nötige Qualität haben) auch hierfür genutzt werden? Urheberrecht ist nicht mein Fachgebiet, aber ich würde doch meinen, dass durch dass bloße Einscannen kein neues Urheberrecht entsteht. Schließlich handelt es sich hierbei auch nicht um eine dreidimensionale Aufnahme o.ä. Wenn ihr ebenfallls dieser Auffassung seid, sollte eine Erwähnung der Gemeinfreiheit der Scans auch in den Artikel rein. --Erzer 18:22, 21. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

S. WS:UR --FrobenChristoph 18:34, 21. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Überschriften[Bearbeiten]

Amtlich/nichtamtlich?, in jedem Fall wie Quelle --FrobenChristoph 02:28, 29. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

grundsätzliche Diskussion zu neuer Vorlage Rechtsnorm[Bearbeiten]

unter Wikisource Diskussion:Rechtsnormen --AlexF 22:56, 10. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Fundstelle[Bearbeiten]

"Anmerkung: Die Fundstelle ist nicht mit der Angabe des Ortes der Bekanntmachung im Gesetzesblatt zu verwechseln, sondern ein anderweitig festgelegter Terminus technicus. Siehe hierzu w:Fundstellennachweis." Aha. Und was steht da? "Ein Fundstellennachweis ist ein Verzeichnis von Rechtsnormen, in dem für jede Norm angegeben ist, an welcher Stelle sie amtlich verkündet wurde." Kann mir das jetzt mal einer erklären? Was soll denn nun in dieses Feld eigentlich hinein? --AndreasPraefcke 18:09, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Andreas bitte stell dich gemeinsam mit Xarax als Mediator gemäß http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Skriptorium#Gesetzestexte zur Verfügung, wir kommen seit Monaten nicht voran. Im neuen Entwurf ist Fundstelle nicht mehr vorgesehen, dieser sollte endlich installiert werden. --FrobenChristoph 18:25, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]


Was eine Fundstelle ist, habe ich mal hier erläutert. Ansonsten ja, möchte ich darum bitten, daß der Kreis der an der Diskussion um die Formatvorlage beteiligten sich erweitert, damit diese mal implementiert werden kann. --AlexF 04:40, 31. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]