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Literatur * {{Zedler Online|8|Ehebrecher, oder dergleichen anrüchtige Personen|339|}}
Weblinks {{Wikisource|Zedler:Ehebrecher, oder dergleichen anrüchtige Personen|Ehebrecher, oder dergleichen anrüchtige Personen|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1734)}}
Ehebrecher, oder dergleichen anrüchtige Personen, ob auch gleich die Sache beygeleget und vertragen, sollen nicht in Arbeit gefördert, noch in Dienst behalten, sondern von Berg-Wercke gäntzlich abgewiesen werden; zum wenigsten wird derselbe bey der Berg-Knapschafft, wenn sie beysammen ist, nicht gedultet. Hertwichs Bergb.[1]p. 108. Berg. Inform. P. I. p. 19. §. 10.
Anmerkungen (Wikisource)
↑Christoph Herttwig: Neues und vollkommenes Berg-Buch, Dreßden und Leipzig, in Verlegung Johann Christoph Zimmermanns, 1710. Google