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Zedler:Actio mandati

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Actio mandati sequestraria

Band: 1 (1732), Spalte: 411. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|1|Actio mandati|411|}}
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Actio mandati, ist eine Klage, so zwischen einem Principal und Gevollmächtigten pfleget angestellt zu werden, daß einer dem andern dasjenige, worzu er ihm, vermöge der aufgetragenen Vollmacht, verbunden, leisten möge. Ist zweyerley: Directa, und contraria. Actio mandati directa ist, wann derjenige, so einem andern etwas committiret und aufgetragen, dieser auch solches zu verrichten übernommen hat, wider denselben klaget, daß er das committirete, der ihme ertheilten Vollmacht gemäß, ausrichten, oder, wann er solches ausgerichtet, darbey aber die ihm gegebene Instruction überschritten, und hierdurch seinem Principal Schaden zugefüget hat, daß er solchen ersetzen solle. Actio mandati contraria ist, wann der Gevollmächtigte wider seinen Principal klaget, daß er ihn, der ihm ertheilten Vollmacht halben, schadloß halten, und, wann er zum Exempel Unkosten aufwenden müssen, diesen Vorschuß ersetzen solle.