Zedler:Actio pignoratitia
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Actio pignoratitia, ist eine Klage, welche nach Bezahlung der gantzen Schuld erstlich dem Schuldner gegeben wird, wider seinen Gläubiger, daß er ihm das Unterpfand wieder erstatten müsse; und wird genennet Actio directa. Darnach wird sie auch gegeben dem Gläubiger wider den Schuldner, wenn er den Gläubiger betrogen, oder auf das Unterpfand nothwendige Unkosten gewendet hat, daß er ihm Gnüge und Erstattung thue; und dieses ist Actio contraria. Letztlich wird auch Actio utilis gegeben demjenigen, welcher ohne Einwilligung des Herrn ein fremd Guth verpfändet hat, und darnach Herr desselben worden.