Zedler:Actiones perpetuae
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Actiones perpetuae, sind alle Actiones civiles, oder solche Klagen, welche aus denen Gesetzen, Raths-Geboten, oder andern Verordnungen herrühren, so vor Alters immer statt hatten, bis denen Klagen, sowol auf die Person, als Güther, eine gewisse Zeit gesetzet worden, also, daß etliche 30 oder 40, etliche 20, etliche 10 Jahr währen. Heute zu Tage werden Actiones perpetue genennet, welche binnen 20 und mehr Jahren annoch angestellet werden können.