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Zedler:Actiones populares

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Actiones poenales, oder Poenae persecutoriae

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Actio de posito aut suspenso

Band: 1 (1732), Spalte: 414. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|1|Actiones populares|414|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Actiones populares|Actiones populares|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1732)}}

Actiones populares, sind solche Klagen, welche in Sachen, so die Wohlfahrt, Aufnehmen und Sicherheit des gemeinen Wesens angehen, ein jedweder aus der Commun oder Gemeinde des Volckes anstellen kan, daß dieses oder jenes von dem Beklagten abgestellet, oder die verordnete Strafe dem Kläger gezahlet werden möge. Heut zu Tage pfleget gemeiniglich in solchen Fällen, wenn Schaden geschehen, die Ersetzung desselben einfach, die Strafe aber, so nach Beschaffenheit derer Umstände willkürlich ist, der Obrigkeit zugeeignet zu werden; und sind dergleichen Actiones populares Actio albi corrupti, sepulchri violati, de posito, suspenso. etc.