Zedler:Alstädt
Alstädt, ist eine Stadt nebst einem Schloß und Amte in Thüringen zwischen Sangerhausen und Querfurth an dem Wasser Rana gelegen, und dem Hertzoge von Sachsen-Eisenach zuständig.
Ihr Nahme dürffte von dem Saltz, dessen es dortherum nicht wenig giebet, am allerbesten herzuleiten seyn. Es erhellet auch aus denen hiebey vorkommenden Umständen gantz deutlich, daß es eben das Halax statt ein Alagastott sey, dessen in denen Capitulationibus Regum Francorum als einer Handels- und Stapel-Stadt gedacht wird. Hiernechst findet man auch, daß Alstädt unter die Kayserlichen oder Reichs-Domainen gerechnet worden, und eine von denen Käyserlichen Residentz- und Pfaltz-Städten in Sachsen gewesen, wie nicht allein aus des [1510] Epko von Repkau Sachsen-Spiegel, sondern auch aus vielen alten Diplomatibus, und zwar schon vom X Seculo an zu sehen ist, maassen dann Käyser Otto II an. 974 seinen ersten Reichstag daselbst soll gehalten haben. Im Anfange des XIV Seculi hat Alstädt nebst der Pfaltz Sachsen unter Heinrichen, Marggrafen zu Brandenburg aus dem Ascanischen Geschlechte, gestanden, ist aber hernach durch des Käysers Ludovici Bavari Verleihung an die Grafen von Anhalt gekommen. An. 1363 ist Churfürst Rudolphus II von Sachsen, von Käyser Carolo IV mit Alstädt und der Pfaltz Sachsen belehnet worden; es hat aber gedachter Churfürst Rudolphus II mehrermeldtes Alstädt, iedoch ohne die Pfaltz Sachsen, an. 1369 mit Bewilligung seines Bruders Wenceslai und seines Vetters, Albrechts, dem Grafen von Querfurth, Gebharden, zur Affter-Lehn gegeben und verkaufft, von welcher Zeit an es die Herren von Querfurt bey 100 Jahr besessen, allermaassen noch um an. 1465 Churfürst Ernestus von Sachsen, und nach dessen Tode sein Sohn Churfürst Fridericus Sapiens Brunonem, den letzten Herrn zu Querfurt mit Alstädt belehnet. Nachdem aber dieser Bruno an. 1406 ohne männliche Erben dieses Zeitliche gesegnet, ist es wieder gäntzlich an Chur-Sachsen heimgefallen, solches Hauß auch an. 1425 bey Belehnung Churfürst Friedrichs des Streitbaren mit der ChurSachsen ausdrücklich die Pfaltz, Hauß und Stadt Alstädt von dem Käyser mit zu Lehn erhalten. Zu Churfürst Friedrichs des Weisen Zeiten, hat Thomas Münster zu Alstädt angefangen seine Schwärmerey und aufrührische Predigten zu halten, und einen so starcken Zulauff gehabt, daß ihm der Churfürst anbefehlen müssen, sich von dannen weg zumachen. Als Churfürst Joannes, Churfürst Ernesti Sohn, das Stifft Saalfeld von Graf Albrechten von Mannsfeld erkaufft, hat er Alstädt davor, und zwar, wie es scheinet, als einen Pfand-Schilling denen von Mannsfeld zu Lehen gegeben. Denn nachdem die Lehenschafft und alle andere Gerechtigkeit an Alstädt durch den an. 1554 zu Naumburg am Tage Matthiae, war der 24 Febr., durch Vermittelung Königs Christiani zu Dännemarck aufgerichteten Vertrag, von dem Chur-Hause Albertinischer Linie an die Ernestinische abgetreten wurde, ist es darauf wieder abgelöset worden, und haben die Helffte vom Amt und Stadt Alstädt Hertzogs Johann Friedrichs des mittlern Söhne, und die andere Helffte Hertzogs Johann Wilhelms Nachkommen und zwar die Altenburgische Linie behalten.
Als auch die erstern, nemlich Hertzogs Johann Friedrichs Söhne abgestorben, und keine Erben nach sich gelassen, hat die Altenburgische Linie in der Theilung mit der Weimarischen die andere Helffte des Amts und Stadt Alstädt bekommen, und es also wieder gantz zusammen gebracht. Als an. 1672 die gantze Altenburgische Linie mit Friedrich Wilhelm verlosche, kam Schloß, Stadt und Amt Alstädt an das Sachsen-Weimarische Hauß, und als sich dieses hernach in die 3 Linien zu Weymar, Eisenach und Jena theilte, bekam Hertzog Bernhard durch den am 25 Jul. an. 1672 erfolgten Theilungs-Recess unter andern auch obbesagte Stadt und Amt Alstädt. Es blieb aber auch bey solcher Linie nicht gar lange, maassen solche bald aussturbe, worauf es dann an. 1691 an die Eisenachische kam.
Hertzog Joannes Georgius II räumte es seinem Bruder Hertzog Joanni Wilhelmo ein, und dieser überließ es, wie gedachter sein Bruder den 10 Nov. an. 1698 ohne Leibes-Erben verstarb, dessen hinterlassener Gemahlin Sophiae Charlotten, einer [1511] gebohrnen Hertzogin von Würtenberg zum Witthum, da sie denn bis an ihren an. 1717 ereigneten Tod auf dem alldasigen Schlosse ihren Sitz gehabt.
Mulleri Annales Saxon. Sagittarius de Antiquitat. Alstaedtens. Lünigs Reichs-Archiv P. Spec. T. VI, Reinhard. dissert. de offic. Imp. Sax. Spangenbergs Querfurt. Chronicon p. 379 seqq. 468. Ottius Annal. Anabapt. p. 12.