Zedler:Christophorus, Hertzog zu Würtemberg
Christophorus, Hertzog zu Würtemberg, ein Sohn Vlrici, des hertzhafften, und Sabinae, einer Tochter Hertzogs Alberti IV. in Bayern, als nebst seinem Vater in dem Tübingischen Schloße von den Schwäbischen Bundesgenossen belagert ward, woraus er dennoch glücklich entkam. Nachgehends ward er von seiner Mutter Bruder, Hertzog Wilhelmo in Bayern, auferzogen, der ihn an. 1522. nach Inspruck schickte, daß er daselbst nebst den Kindern eines gewissen Medici in studiis solte unterrichtet werden. Hierauf kam er an des Kaysers Caroli V. Hof, der ihn jedoch nicht standmäßig, wie die Tractaten lauteten, sondern als einen privatum erziehen ließ, und auf verschiedene Reisen mit sich nahm.
Als aber Carolus nach Italien gieng, und man befürchtete, die Spanier möchten suchen den Printzen, als den einigen Erben des Würtembergischen Hauses heimlich nach Spanien in ein Closter zu bringen, verließ er auf inständiges Ansuchen der Seinigen den Kayserlichen Hof, gieng durch Hülffe seines treuen Lehrmeisters Michaelis Tirseni, der aus Ungarn gebürtig war, und ihm eine gute Wissenschafft der Griechischen und Lateinischen Sprache heygebracht hatte, in geheim davon, und zu seiner Mutter Bruder dem Hertzog in Bayern, bey welchem er sich ein halbes Jahr verborgen hielt. Hierauf bemühete er sich zu verschiedenen mahlen, sonderlich an. 1532. auf dem Reichs-Tag zu Augspurg um seines Vaters restitution vergeblich. Nachdem aber solches endlich erfolgt war, begab er sich in Frantzösische Dienste, commandirte im 22. Jahr seines Alters 33. Fahnen, und hielt sich allenthalben sehr wohl, erregte aber bey vielen dadurch eine Mißgunst, so daß man ihm bald mit Gifft, bald auf andere Weise nach dem Leben stand.
Dannenhero, als ohne dem die Protestirenden in Franckreich verfolgt wurden, und er, ob er gleich damahls ihnen nicht völlig beypflichtete, dennoch deshalb in Verdacht kam, weil er an. 1535. dem Pabst zu Nizza nicht küssen [2257] wollen, ward er der Sache überdrüßig, und gieng nach Teutschland. An. 1542. wolte er als Kayserlicher und Reichs-Hauptmann wider die Türcken nach Ungarn ziehen, ward aber hiervon durch seinen Vater, der ihm Mömpelgard übergab, abgehalten. Bey dem Schmalkaldischen Kriege muste er sich seiner Sicherheit halber nach Basel begeben, war aber dennoch zu Annehmung des interim nicht zu bewegen. An. 1550. folgte er seinem Vater in der Regierung, da er denn die Protestantische Religion völlig einführte, auch einige Spanische Besatzungen, so noch im Lande geblieben waren, wegschaffte.
Auf das Concilium zu Trident schickte er durch einige Abgeordnete geistlichen und weltlichen Standes sein Glaubens-Bekänntniß, zu dessen Vertheidigung seine Theologi bereit waren, aber nicht gelassen wurden. Wider den Kayser wolte er sich nicht einlassen, sondern suchte bloß sein Land zu beschützen, daher sich auch der Kayser an. 1552. seiner Vermittelung in Beylegung der Streitigkeiten mit andern Reichs-Fürsten bediente. Nicht lange darauf hatte er mit dem Probst von Ellwangen einige Streitigkeiten, die aber bald durch einen gütlichen Vergleich beygeleget worden. An. 1555. publicirte er zu erst das erneuerte Land-Recht. An. 1561. war er mit bey dem Convent zu Naumburg, auf welchem er sehr darauf drang, daß die unveränderte Augspurgische Confession allein behalten würde. Bey der Unterredung, so er das folgende Jahr mit dem Hertzog Francisco von Guise, und dessen Bruder dem Cardinal von Lothringen zu Elsaß-Zabern hielt, ließ er sich gleichfalls angelegen seyn, es dahin zu bringen, daß in Franckreich diejenigen allein, so gedachter unveränderter Confession zugethan waren, gedultet werden möchten, wie er bereits das Jahr vorher durch einige Abgeordnete und Theologos eine Religions-Vereinigung in Franckreich gesucht. An. 1563. ward er von der verwittibten Königin in Franckreich Catharina ersucht, die Administration des Reichs, so lange Caroli IX. Minderjährigkeit noch währen würde, mit zu verwalten, welches er aber ausschlug.
Er starb endlich an. 1568. zu Stutgardt. Von seiner Gemahlin und Kindern siehe Würtemberg (Hertzoge von) Er war ein Fried-liebender Herr, der zwar der Protestantischen Religion eifrig ergeben war, aber doch zu keinem Religions-Krieg rieth.
Seinem Lande stund er überaus wohl vor, machte gute Gesetze und Ordnungen, brachte die Handlung in guten Gang, erbauete und reparirte unterschiedene Schlösser, und erlaubte keinem seiner Unterthanen, Kriegs-Dienste anzunehmen als gegen die Türcken. Weil er selbst viel Gelehrsamkeit besaß, suchte er auch dieselbe in seinem Lande durch Aufrichtung und Verbesserung der Schulen und Vniversitaeten zu befördern, wobey er zugleich wegen der Kirchen-Verfassung verschiedene heilsame Ordnungen machte.
Tettingerus apud Schardium t. 2. Sleidanus l. 9. 23. 24. etc. Thuanus l. 28. 36. etc. Crusii annal. Suev. Pantaleon prosopogr. P. 3. p. 402. Sekendorf hist. Lutheranismi. Daniel hist. de France. t. 6. p. 271.