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Zedler:Constitutum possessorium

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Constitutum possessorium conjunctum

Band: 6 (1733), Spalte: 1093–1094. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|6|Constitutum possessorium|1093|1094}}
Weblinks
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Constitutum possessorium ist ein modus fictus adprehendendae & adquirendae possessionis, Krafft dessen zwischen zweyen Personen verabredet wird, daß er eine seine vorhero ihm zustehende Sache, nun in eines andern, und zwar dessen Namen possidiren wolle, an den er selbige veralieniret hat, und ist hier kein actus corporalis nöthig, sondern es ist beyder Contrahenten Wille genug, und wird dennoch hierdurch so wohl die ciuilis, als naturalis Possessio an einen andern transferiret, und behält der Constituent eine blosse Afininam possessionem l. 77. d. R. V. l. 28. C. de donat. damit aber per Constitutum auch die Possession transferiret werde, so wird erfordert, 1) daß der Constituens auch würcklich die Possess habe, 2) daß auch die Intention und Wille desjenigen darzu komme, in dessen Namen der andere es zu besitzen sich anheischig mache.