Zum Inhalt springen

Zedler:Düngung derer Weinberge

aus Wikisource, der freien Quellensammlung


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
unkorrigiert
<<<Vorheriger

Düngung der Hopffenberge

Nächster>>>

Düngung derer Wiesen

Band: 7 (1734), Spalte: 1558–1559. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde noch nicht Korrektur gelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du bei den Erklärungen über Bearbeitungsstände.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|7|Düngung derer Weinberge|1558|1559}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Düngung derer Weinberge|Düngung derer Weinberge|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1734)}}


Düngung derer Weinberge, wird im Winter bis Licht-Messe, oder auch wohl noch im Anfange des Frühlings verrichtet, doch im Sommer muß sie gäntzlich unterbleiben, weil denen treibenden Reben hierdurch Schaden geschiehet, und die angesetzten Augen leicht abgestossen werden. Denen Weinbergen ist fast aller wohl verfaulter Mist gut, ausser der Menschen-Koth, Roß- und Schwein-Mist, weil er den Wein am Geschmacke verderbet, doch behält der Schaaf- und Kuh-Mist den Vorzug. Die Düngung geschiehet bey regnigtem und feuchten Wetter, wozu in vorigem Jahre gesenckte Gruben bis aufs Geröhre oben breit und unten enge mit der breiten Haue gemacht, und die Thau- und Tage-Wurtzeln abgeschnitten, auch das Geröhre mit etwas Erde, damit es der Mist nicht allzuscharff angreiffe und verbrenne, überzogen werden; hierauf man den Dünger bis oben an die Gruben schüttet, und auf denselben etwan drey quer Finger hoch Erde ziehet, und die Gruben eben, doch auf hohen Bergen nicht gar zu eben machet, damit das Regen-Wasser nicht über die Gruben wegschüssen, sondern fein einsickern kan. Man rechnet gemeiniglich auf zehen dreyendigte Gruben, item auf sechs vierendigte, auch auf vier fünffendigte, ingleichen auf sechzehen zweyendigte, jedes mahl ein Fuder Mist. Die Weinberge dürffen nicht alle Jahr, sondern nur ums dritte oder vierte gedünget werden, daher man gemeiniglich dieselben in so viel Theile, als Jahren man rum zu kommen gedencket, abtheilet, das erste Theil das erste Jahr, und das andere das andre Jahr, und s. f. zugedünget.