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Dilatio, Dilation, eine Frist, Verzug, Aufschub, Aufzug, Anstand, Versaumniß, ist eine gewisse dem Kläger oder Beklagten vom Richter vergönnte Zeit, in welcher er einen gewissen gerichtlichen Actum, oder seinen Beweiß desto füglicher vollziehen soll. Nicol. Euerhardi Tr. de Testib. & Fid. Instrum. cap. 3. per tot. Schneider process. Jur. Prouinc. Sueu. Tit. 17.