Zum Inhalt springen

Zedler:Ehe-Bette

aus Wikisource, der freien Quellensammlung


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
fertig
<<<Vorheriger

Ehe-Beredung

Nächster>>>

Ehebrechen sollt du nicht

Band: 8 (1734), Spalte: 338. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|8|Ehe-Bette|338|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Ehe-Bette|Ehe-Bette|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1734)}}

Ehe-Bette, heisset diejenige Lager-Stat mit denen darzu gehörigen Betten, auch bißweilen Vorhängen versehen, in welcher Mann und Weib zu liegen pflegen. Dergleichen Ehebetten gehören nicht mit zu der Gerade, sondern es behält selbiges der Witber nach des Weibes Tode, und zwar in solchem Zustande, wie sich selbiges Zeit währender Ehe befunden. Land-Recht Lib. III. Art. 38. Weichbild Art. 23. Hiernächst wird auch nach denen Sächsischen Rechten zum völligen Ehestande die Beschreitung des Ehebettes erfordert.