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Zedler:Eisenach, Linie Sachsen-

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Eisenach, Stadt

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Eisenacher Burg

Band: 8 (1734), Spalte: 614–616. (Scan)

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Eisenach, die Linie derer Hertzoge von Sachsen-Eisenach ist von dem Hertzoge Johann Georgen, Hertzog Wilhelms hinterlassenem dritten Sohne, der an. 1634. den 12. Jul. zu Weimar zur Welt kam, angelegt worden. Nach des Vaters Tode (bey währender gemeinschafftlicher Landes-Regierung) bekam er zu seinen Einkünfften Marcksuhla und andere zugeschlagene Stücke adsignirt. Nach dem Tode seines Bruders Adolphi Wilhelmi, und dessen letzten Printzen zu Eisenach und dem Altenburgischen Anfall aber erhielt er in der an. 1672 im Monath Julio gemachten Haupt-Theilung des Weimarischen Hauses die Eisenachische Landes-Portion oder Fürstenthum, wo er auch eine besondere Landes-Regierung anstellte, die wichtigsten Angelegenheiten aber, als Reichs Creyß- und andere zum allgemeinen Interesse dienende Sachen, blieben unter dem Directorio des ältesten vom Hause gemeinschafftlich. Er vermählte sich an. 1661. den 29. May mit Johannetten, Graf Ernsten zu Sayn und Wittgenstein Tochter, und Land-Graf Joannis zu Hessen-Braubach Witbe, dahero auch ein gut Theil der Grafschafft Sayn an die Sachsen-Weimarische Linie kommen. Er that an. 1677. einen Zug, als Kayserlicher General-FeldMarschall in Elsaß, und starb an. 1686. den 19. Sept. unweit dem ietzigen Jagd- und Lust-Hause Wilhelms-Thal an einem Schlag-Fluß. Seine hinterlassene Gemahlin aber folgte ihm erst an. 1701. den 18. Apr. zu Jena.

Unter ihren Kindern ist die Princeßin Eleonora Erdmuth Louisa, gebohren den 14. Apr. an. 1667. erstlich den 24. Nov. an. 1681. an Marggraf Johann Friedrich von Brandenburg-Anspach, nach dessen Tode aber den 17. Apr. an. 1692. an Chur-Fürst Jo. Georgium IV von Sachsen vermählt worden, und den 9. Sept. an. 1696. in Pretsch gestorben. Louise, gebohren den 17. Apr. an. 1668 starb den 26. Jun. an. [615] 1669. Friderica Elisabetha, gebohren den 5. May an. 1669. wurde an Hertzog Georgen von Sachsen-Weissenfels den 2. Jan. an. 1698. verheyrathet, und an. 1712. zur Witbe, worauf sie zu Langensaltza residirte, und den 11. Nov. an. 1730. starb. Friedrich August, gebohren dem 29. Oct. an. 1663. starb den 19. Sept. an. 1684. in Preßburg an einer bey der Belagerung Ofen empfangenen Wunde. Printz Joannes Georgius II. gebohren den 25. Jul. an. 1665. folgte dem Vater in der Regierung, wollte aber seinen Bruder nicht mit darzu lassen, sondern als appanagirt tractiren, weil der Vater das Jus Primogeniturae eingeführet, daher nicht geringe Mißhelligkeiten entstunden; er gieng aber an. 1698. ohne Erben ab, und hinterließ Sophiam Charlottam, Hertzog Eberhards III. zu Würtemberg Tochter als Witbe, die bis 1717. zu Alstädt residirt, da sie gestorben.

Hertzog Johann Georgens Bruder, Johann Wilhelm, succedirte darauf in allen Sachsen-Eisenachischen Landen. Er war ein Zwilling und den 17. Oct. 1666. gebohren, sein Bruder Maximilian Henrich aber war den 22. Jul. 1668. gestorben, gleichwie auch noch ein Bruder Ernst Gustav, gebohren den 28. August. am 16. Nov. an. 1672. wieder mit Tode abgegangen. Er selbst hatte anfangs, wie gedacht, mit seinem Bruder, dem vorher regierenden Hertzoge, Joanne Georgio II. einige Mißhelligkeiten, weil dieser ihn, vermöge des von dem Vater eingeführten Juris Primogeniturae, nur mit einem gewissen verordneten Deputat und Appanage abweisen, und nichts weiter, als das Amt Alstädt einräumen wolte, womit er zwar nicht wohl vergnügt seyn können, iedoch endlich, weil er gesehen, daß Hertzog Johann Georg ohne Leibes-Erben sey, mit weiterer Forderung angestanden; zu dem setzte ihn die Mutter, eine gebohrne Gräfin und Erb-Tochter von Sayn zu einer Ergetzlichkeit in ihrem Antheil der Grafschafft Sayn zum Erben ein, worauf er auch eine Zeitlang die Residentz in gedachter Grafschafft zu Altenkirchen genommen, bald aber wiederum nach Alstädt zurücke gekehret, und allda Hof gehalten, bis er an. 1696. am 23. Dec. durch einen gewissen getroffenen Vergleich das Amt und Stadt Jena mit aller Zugehör erhielte, allwo er sich auch an. 1697. im Mertz hingewendet, und die Regierung angestellet, welche er allda so lange geführet, bis er auf das erfolgte Absterben seines Bruders in dessen Landen völlig succedirete, da er denn seine Residentz nach Eisenach verleget hat. So hat gedachter Hertzog auch unweit Eisenach einen schönen und grossen Thier-Garten nebst einem angenehmen Lust- und Jagd-Hause mit grossen Kosten angeleget, wo sich die Hof-Statt des Sommers öffters aufzuhalten pfleget.

Er starb endlich an. 1729. den 4. Jan. an einem Schlag-Flusse, nachdem er sich viermahl vermählt gehabt: 1.) An. 1690. den 28. Nov. mit Amalien, Fürst Wilhelmi Friderici zu Nassau-Dietz Tochter, so an. 1695. den 16. Febr. gestorben[WS 1]. 2) An. 1697. den 27. Febr. mit Christiana Juliana, Marggraf Caroli Gustaui von Baden-Durlach, Tochter, so an. 1707. den 10. Jul. im Kind-Bette verschieden. 3) An. 1708. den 28. Jul. mit Magdalena Sybilla, Hertzog Johann Adolphs zu Sachsen-Weissenfels Printzeßin, an. 1708. so. an. 1726. gestorben. 4.) Anno 1727. den 30. May mit Christiana Felicitas, Graf Caroli Augusti zu Leiningen-Heidesheim Tochter, und Marggraf Christophori von Baden-Durlach [616] Witbe. Mit der ersten hat er gezeuget: 1.) Wilhelmum Henricum, gebohren an. 1691. den 10. Nov. Er folgte an. 1729. dem Herrn Vater in der Regierung. Seine erste Gemahlin war Albertina Juliana, Fürst Georgii Augusti zu Nassau-Idstein Tochter, so anno 1713. den 13. Sept. vermählt worden, und an. 1722. den 9. Oct. gestorben. Die andere Gemahlin Annam Sophiam Charlottam, Marggraf Alberti Friderici zu Brandenburg Tochter, hat er sich anno 1723. den 3. Jun. zu Berlin beygelegt. 2.) Albertinam Joannettam, gebohren an. 1693. den 28. Febr. und gestorben den 1. Apr. an. 1700. Mit der andern 1) Joannettam Antonettam Julianam, gebohren an. 1698. den 31. Jan. die anno 1721. an Hertzog Joannem Adolphum, von Sachsen-Weissenfels vermählt worden, und anno 1726. gestorben. 2) Carolinam Christinam, gebohren den 15. Apr. an. 1699. die sich an. 1725. den 24. Nov. an Land-Graf Carolum von Hessen-Philipps-Thal vermählt. 3) Antonium Gustauum, gebohren den 12. Aug. und gestorben den 5. Oct. an. 1700. 4.) Charlottam Wilhelminam, gebohren den 27. Jun. an. 1703. 5) Joannettam Wilhelminam Julianam, gebohren den 10. Sept. an. 1704. und gestorben den 3. Jan. an. 1705. 6) Carolum Wilhelmum, gebohren den 9. Jan. und gestorben den 24. Febr. an. 1706. 7.) Carolum Augustum, gebohren den 10. Jun. an. 1707. und gestorben den 21. Febr. an. 1711. Mit der dritten 1.) Jo. Magdalgnam Sophiam, gebohren den 19. Aug. an. 1710. und gestorben den 26. Febr. an. 1711. 2.) Christianam Wilhelminam, gebohren den 3. Sept. an. 1711. 3) Jo. Wilhelmum, gebohren und gestorben den 28. Jan. an. 1713.

Jetzt regierender Hertzog besitzet an Land und Leuten folgende Stücke:

1.) Die Stadt, Residentz und Amt Eisenach, nebst der Collectur und dem Trenckel-Hof, wie auch das alte Schloß Wartenburg.
2.) Die Stadt, Amt und Schloß Creutzburg, Gericht Marcksuhl und Burckersrode.
3.) Das Amt Gerstungen und Haus Breitenbach.
4.) Das Amt Creyenberg oder Tiefenort.
5.) Das Amt Ringleben und Groß-Rudestet, ingleichen die Voigtey Schwansee, mit dem See und vielen darzu geschlagenen Dorffschafften.
6.) Schloß, Stadt und Amt Alstädt.
7.) Residentz, Schloß, Stadt und Amt Jena, ingleichen Amt Burgau und Städtlein Lobeda.
8.) Das Amt und Schloß Liechtenberg mit der Stadt Ostheim, und anders, so zum Fürstenthum Eisenach gehörig.
9.) Das Amt Kalten-Nordheim.
10.) Das Forst-Amt Zillbach, so beyde zum Fürstenthum Hemerberg zu rechnen sind.
11.) Das Schloß, Amt und Stadt Altenkirchen.
12.) Die Feste und Amt Freusburg.
13.) Das Schloß, Amt und Flecken Friedewald.
14.) Das Amt Bendorff zum Theil, alle 4. in der Grafschafft Sayn liegend.

Dieserwegen führet Eisenach nicht allein das besondere Sachsen-Eisenachische Reichs- und Creiß-Votum, sondern concurrirt bey denen resp. Fürstlichen Henneberg-Schleusingischen, wie auch Gräflichen Saynischen Votis.

Staat des Hoch-Fürstl. Sächs. Hauses Eisenach und der darzu gehörigen Lande. Eisenach 1710. in 8. Imhof Not. Proc. Imp. IV. 2. §. 25. seqq.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: gestorden