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Zedler:Eisern werden

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Eisernbirn

Band: 8 (1734), Spalte: 639. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|8|Eisern werden|639|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Eisern werden|Eisern werden|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1734)}}

Eisern werden heist, wenn ein Debitor zur Zahlung nicht genöthiget werden kan, sondern einen Anstands-Brief, auf etl. Jahre von Landes-Fürsten erhalten.