Zedler:Furtum reiteratum
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Furtum reiteratum, ein Diebstahl, so von einem Dieb verübet worden, so vormahls auch schon ein- und mehrmahls gestohlen hat. Ord. Car. Art. 158.159.
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Furtum reiteratum, ein Diebstahl, so von einem Dieb verübet worden, so vormahls auch schon ein- und mehrmahls gestohlen hat. Ord. Car. Art. 158.159.