Zum Inhalt springen

Zedler:Gefreyter

aus Wikisource, der freien Quellensammlung


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
korrigiert
<<<Vorheriger

Gefrieren

Nächster>>>

Gefreyter Corporal

Band: 10 (1735), Spalte: 588. (Scan)

[[| in Wikisource]]
Gefreiter in der Wikipedia
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|10|Gefreyter|588|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Gefreyter|Gefreyter|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1735)}}


[588] Gefreyter, ist zwar auch in Gliedern und Reihen unter die gemeinen zu rechnen, weil er aber insgemein im fordersten Gliede stehet, wornach sich die hinter ihm stehenden in allen Bewegungen und Schwenckungen richten müssen, auch die Schild-Wachten auf die Post führet, und bey denen Stabs-Officierern insgemein zur Ordonançe gebraucht wird, so ist er selbst von der ordinairen Schild-Wache befreyet, und hat daher auch den Namen eines Gefreyten erhalten.

Er muß auf die Arrestanten Acht haben, rapportiren, was passiret, die Parole von der Haupt-Wache zur derachirten Wache hohlen, die Parrouillen verrichten, sich bey Verschickungen wohl aufzuführen, und allenthalben vor andern klüglich zu distinguiren wissen.

Die Gefreyten und Gemeinen müssen vornemlich in Gliedern und Reihen sein regulair und gerade vorwärts schwencken, das Gewehr hoch und egal tragen, mit steiffen Knien und geraden Schenckeln Schritt vor Schritt in einer Distance gleich marchiren, im marchiren sich nicht umsehen, Toback rauchen oder plaudern, sich gehörigen Ortes mit geschlossenen Diuitionen als defilirenden Gliedern richtig schwencken, einen gleichen Schritt mit einander antreten, und nach dem Tact haltend, beständig continuiren, alle Tempo und Hand-Griffe, auch bey Ablösung der Schild-Wache richtig machen, und sich in allen ihren Thun vigilant und geschwind erweisen.

Flemmings vollkomm. Teutsch. Soldat. P.II. Cap.15. §.5.6. p.146.