Zedler:Gotha

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Gothalania

Band: 11 (1735), Spalte: 276–281. (Scan)

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Gotha, eine bekannte Stadt in Thüringen an der Leina, ist die Residentz einer Sächsischen Linie aus dem Ernestinischen Hause, daher auch ein besonder Fürstenthum den Namen hat. Die Stadt hat, nach Tentzels in Supplem. Hist. Gothan. II. p.1. Meynung, ihre Benennung von dem Guthaa oder guten Wasser, so da herum zu finden. Andere wollen den Namen von denen Gothen herleiten, die auch den Ort erbauet hätten. Marcus Wagner Narrat. Histor. de Gotha. Munster. Cosmogr. III, 421. Dresser. de praecip. German. Vrbibus. Wolfg. Heiderus Orat.I. de Thuringia. Ritter. Cosmograph. Prosometric. IV. Einige sind auf die Gedancken gerathen, als hiesse der Name so viel als GOtt da. Noch andere behaupten, daß sie zu Henrici I. Zeiten aus einigen umliegenden Dörffern zu einer Stadt erwachsen, und von S. Godehardo oder Meingotho, Abt zu Hirschfeld, vollends zu Stande gebracht worden. Anfänglich soll sie denen Grafen von Schwartzburg, und nachmahls denen von Arnshaug zugehöret haben. Fabricius Origin. Saxon. III. Es ist aber schwerlich zu beweisen. Gewiß ist es, daß sie bald Anfangs denen Land-Grafen von Thüringen gehöret, wie denn an. 1168. Ludouicus III. zu Gotha gewesen, und Hermannus an. 1215. daselbst verstorben. Auctor de Landgrauiis Thuringiae 36. An. 1412. den 30. Jul. wurde sie von denen Land-Grafen Wilhelm und Friedrich dem streitbaren erobert, weil dessen Vetter Land-Graf Friedrich der einfältige solche an Fremde zu bringen bemühet war. Auctor de Landgrauiis Thuringiae 56. An. 1440. kam sie an Chur-Fürst Friedrich den sanfftmüthigen, und Herzog Wilhelm den tapffern, da aber an. 1445. die Landes-Theilung erfolgte, bekam Herzog Wilhelm Thüringen, und also auch Gotha. Nach Herzog Wilhelms Tode, welcher an. 1482. erfolgte, regierten der Chur-Fürst Ernestus und Herzog Albrecht der hertzhaffte die Stadt eine Zeit lang gemeinschafftlich, bis sie an. 1485. bey erfolgter Theilung Chur-Fürst Ernsten, und nach Chur-Fürst Johann Friedrichs Tode Herzog Johann Friedrichen dem mittlern zu Theile wurde. Es war ehe Mahls daselbst ein festes Schloß, Grimmenstein genannt, welches schon im 6. Seculo zu der Zeit, als die Sachsen und Francken sich in das Königreich Thüringen getheilet, gestanden haben soll, so aber nicht glaublich. Es wollen es daher einige lieber Grunnenstein nennen, weil es von denen Grunonibus erbauet sey. Beyer. Syllab.Rect. Jenens.V. Andere meynen, daß es um des letzten Land-Grafen von Thüringen, Henrici Rasponis, Zeiten erbauet worden, und daß die ersten Land-Grafen daselbst bisweilen ihre Hofstat gehalten, wenn sie sich etwa mit jagen oder andern Sachen eine Ergötzlichkeit machen wollen. Vor die erst angeführte Meynung mögte eine in dem Schlosse gefundene Müntze streiten, welche Jac. von Mellen Epist. de Nummis quibusd. Germanicis anführet.

An. 1380. hat Land-Graf Balthasar selbiges mit einigen Wercken versehen. An. 1478. ließ Herzog Wilhelm den Grimmenstein mit Gräben und Basteyen befestigen. An. 1530. wurde selbiges Schloß auf Chur-Fürst Joannis Befehl von neuem mit vortrefflichen Wercken [277] fortificiret, und 11. Jahr darüber zugebracht, daß es nach Art selbiger Zeiten vor eine derer besten Festungen passirte, der Gestallt, daß, als an. 1546. Herzog Mauritius von Sachsen das gantze Land da herum eroberte, er doch Gotha und Grimmenstein unangefochten ließ. Als der Chur-Fürst Johann Friedrich an. 1547. bey Mühlberg gefangen wurde, muste er nicht allein die Stadt Gotha dem Kayser übergeben, sondern es ließ auch derselbe die Festungs-Wercke des Schlosses durch den General Lazarum Schwendi nieder- und ein Creutz durchreissen. Sleidanus de statu Relig. sub Carolo V. Lib.XIX. Surius Comment.Rer.in orbe gest. p.553. Thuanus IV. An. 1552. vergönnte Kayser Carolus V. Chur-Fürst Johann Friedrichen, als er aus dem Gefängniß kam, die Festung wieder aufzubauen. Hortleder Ursachen des Teuschen Krieges Th.II. p.937. Sleidanus l.c. XXIV. Der bekannte Victorinus Strigelius muste anno 1552 in diesem Schlosse gefangen sietzen. Joh. Ernst Gerhard Disp.de Strigelianismo Sect.I.§.8. Mich. Sachs Kayser-Chronic p.391. Rempius Calend. Saxon. p.86. An. 1566. wurde diese Festung von Herzog Johann Friedrichen, als er Wilhelm von Grumbach nebst seinem Anhange aufgenommen hatte, noch besser fortificiret, und mit nöthigem Proviant, Munition und starcker Besatzung versehen. Nachdem nun besagter Herzog sich auf keine Weise von der Grumbachischen Partey wollte abwendig machen lassen, wurde er in die Acht erkläret, und die Exsecution Chur-Fürst Augusto von Sachsen aufgetragen. Selbiger rückte mit seinem Volcke und Geschütze am 24. Dec. an. 1566. vor die Stadt Gotha und das Schloß Grimmenstein, und bekam sie den 13. April an. 1567. ein, da denn Herzog Johann Friedrich gefangen nach Wien geführet, Grumbach aber nebst seinem Anhange bestraffet wurde, und muste die Stadt und Land Herzog Johann Wilhelmen, Johann Friedrichs Bruder, huldigen. Chytraeus Sachsen-Chronic Th.II. p.215. Spangenberg Sächsisch. Chron. c.389. siehe Grumbach (Wilhelm von).

Doch erhielten nachmahls des unglücklichen Herzogs Printzen in der zu Erfurt errichteten Theilung den 6. Nou. an. 1572. die Stadt wieder. Als diese aber ohne Erben abgiengen, fielen ihre Lande an. 1638. an die Altenburgische und Waimarische Häuser, und kam Gotha an. 1640. erstlich an das Waimarische Haus, hernach in dieses Hauses besonderer Theilung an Herzog Ernsten den frommen. Dieser ließ auf Kayserliche Permission an des Schlosses Grimmenstein Stelle eine anderwärtige Fürstliche Residentz, unter dem Namen Friedenstein bauen, und den ersten Grundstein zu der Fürstlichen Schloß-Kirche in seinem Beyseyn den 24. Oct. an. 1643. legen. So hat auch die Stadt unter seinem Sohne, Herzog Friedrich und folgendem Herzoge an Leuten, Nahrung und Zierlichkeit so zugenommen, daß sie jetzo wohl vor die schönste Stadt in Thüringen passiren kann. Vor der Stadt ausser denen Mauren war vor diesen ein Frauen-Closter zum H.Creutz genannt, Cistercienser-Ordens, welches an. 1251. Henrich Sitzephant von Sibeleben und Burchard von Lura gestifftet. Von dessen Aebtißinnen sind folgende bekannt:

1. J. (vielleicht Jutta) 1258. [278]
2. C. (vielleicht Catharina) an. 1272.
3. Kunegundis an. 1292.
4. Agnes, von an. 1299. bis 1321.
5. Gertrud an. 1322.
6. Gutela an. 1328.
7. Jutta, ist vielleicht mit der vorhergehenden einerley an. 1343.
8. Gertrud an. 1349.
9. Thela an. 1350.
10. Margaretha Willekomen an. 1365.
11. Christina von Goldbach an. 1374.
12. Gertraud Leythbergin an. 1404.
13. Joanna an. 1418.
14. Elsa von Bernwalde an. 1431.
15. Christina an. 1468.
16. Catharina Dornheim an. 1472.
17. Osanna Ganners an. 1490.
18. Margaretha an. 1523.

Und an. 1258. fiengen die Augustiner-Mönche gleich Falls an, sich ein Closter zu bauen, wozu ihnen die Cistercienser-Nonnen zum H. Creutz nebst dem Rathe einen Platz einräumeten. Es wurde auch ihr neu erbautes Closter von dem Pabste Innocentio V. an. 1276. confirmiret.

Das Fürstenthum Gotha bestehet in Stadt und Amt Gotha, Amt Tenneberg, und Städtlein Waltershausen, Closter-Amt Reinhardsbrunn, Closter-Amt Georgenthal, Amt Schwartzwald oder Cella S. Blasii, Closter-Amt Jchtershausen, Amt Wachsenburg, Closter-Amt Volckerode, Amt und Schloß Friedrichswerth, und einigen andern Stücken, hat auch Sietz und Stimme auf Reichs- und Creiß-Tägen. Der Reichs-Anschlag ist monathlich 219. fl. 20. kr. zum Cammer-Gerichte aber jährlich 142. fl. 45. kr. 2. pf. und nach der Vermehrung 238. fl. 5. kr. 2. pf. Fabricius annal. Sleidanus continuatus. Thuanus. Peckenstein. Spangenbergs Chron.Sax. Dresser Bertins Rer. Germ. Mulleri Annales. Meckwürdigkeiten von Thüringen p.391. Zeillers Itiner. 17.p.398. Reichs-Geogr. V. p.420. und 557. Sagittarius Histor. Gothan. Jena 1700. in 4. Tentzel Supplement. Histor. Gothanae, Jena 1701. sqq. in 4.

Es ist aber der Stiffter des Gothaischen Herzoglichen Hauses gewesen Herzog Ernst der fromme. Selbiger hat sich an. 1636. den 24. Octobr. mit Elisabetha Sophia, Herzogs Johann Philipps von Sachsen-Altenburg Tochter, so den 30. Dec. an. 1680. gestorben, vermählet, und mit ihr 18. Kinder gezeuget, davon ihn 8. überlebet. Die Tochter Elisabetha Dorothea, geboren an. 1640. wurde an. 1666. den 11. Nou. an Landgraf Ludouicum von Hessen-Darmstadt vermählet, und starb an. 1710. Die Söhne waren: Fridericus, Albertus, Bernhardus, Henricus, Christianus, Ernestus und Joannes Ernestus. Es hat aber Hertzog Ernst unterschiedene Dispositiones gemacht; denn an. 1654. hat er sein Testament verfertiget, und an. 1672. die Regiments-Verfassung, und an. 1674. die Erläuterung oder Declaration davon; nach welchen Dispositionen er keine Primogenitur, zu Folge des ewigen Pacti d. an. 1629. einführen wollen, sondern verordnet, daß alle seine Lande, wo möglich, beständig, oder doch so lange, bis selbige entweder vermehret oder die Zahl seiner Söhne und Nachkommen vermindert seyn würde, daß jeder eine Fürstenmäßige Landes-Portion, cum Voto Comitiali haben könnte, in [279] communione und Dirigirung des jeder Zeit ältesten in denen ordentlichen und geringern Negotiis, mit Concurrenz aber derer übrigen Söhne und ihrer Descendenten, in außerordentlichen und wichtigen Dingen beysammen verbleiben, alle seine Söhne einen Hof bey dem ältesten halten, oder von denen jüngern einer 8000. Thaler, hergegen der älteste 12.000. Thaler zum gewissen Deputat aus der gemeinschafftlichen Cammer, oder dazu assignirten Aemtern, zu separaten Hof-Stat zu genüssen, die überschüssende Einkünffte aber, die ein grosses auswurffen, gleich theilen sollten. Sollte aber solches nicht angehen, und eine Erb-Theilung unumgänglich fallen, ehe mehrere Länder dazu kämen, oder die Zahl derer Söhne und Descendenten verringert würde, so sollten sich derer zwey oder drey in ein Fürstenthum mit Reichs- und Creiß-Voto unter gleichmäßiger Regir- und Dirigirung des ältern in publicis, und andern hohen Juribus, wiewohl ohne Praecipuo an Revenüen, zusammen schlagen, und die übrigen Jura und Vtilia, soviel ohne Zerreissung derer Fürstenthümer möglich, in gleiche Loose theilen, gewisse wichtige Sachen aber in Communione sub directione des ältesten unter allen lassen. Wegen dieser väterlichen Dispositionen Festhaltung verglich sich an. 1675 den 2. Jun. Herzog Friedrich, dessen ältester Sohn mit seinen Brüdern nahm auch die Landes-Huldigung vor sich und seine Brüder von denen gesammten eingesessenen Land-Ständen und Unterthanen des Fürstenthums Gotha, den 12. Jun. an 1675. Altenburg den 9. Jul. Coburg den 10. Sept. gemeldtem Jahres, und an. 1676. wegen des Hennebergischen Antheils den 21. Jun. dieses Jahres zu Meinungen ein, empfieng die Belehnung, und machte seiner Regierung einen vergnüglichen Anfang, bey gesammter Hof-Haltung auf dem Schlosse Friedenstein. Als sich aber diese letztere bald hernach wegen der Vermählung seiner Brüder so vergrösserte, daß selbige nicht mehr practicirlich schiene, so wurde anno 1678. jedem sein obgedacht gewisses Deputat erblich auf gewisse Aemter adsigniret, darinne sie denn ihre Residentzien nahmen. Also fienge man an nach und nach von der väterlichen Disposition abzugehen, bis endlich daraus ein gantz anderer Status durch die Punctations-Recesse de annis 1679. und 1680. und die folgende darauf gegründete Vergleiche formiret wurde. Denn es vergliche sich Herzog Friedrich erstlich mit seinen 4. jüngsten Brüdern, Henrich, Christian, Ernst und Johann Ernst, durch den Punctations-Recess d.a. 1679. und den darauf gegründeten Haupt-Vergleich anno 1680. dahin, daß gedachte vier jüngsten Brüder an Herzog Friedrichen nicht nur die väterliche wichtige Pfandschafften, Capitalien-Zeughäuser, Bibliothecen etc. eine Portionem virilem praecipuam bey künfftigen Successionen im Hause Gotha, und ein Viertheil ungefähr von jedes gebührender Septima an väterlichen Landen überliessen, sondern auch mit demselben ein Corpus formirten, und die Directorial-Administration derer publicorum in denen übrigen 3. Viertheiln von ihrer gebührenden und zu bekommenden Septima an Landen perpetua Commissione zu führen, auftrugen; wogegen ihnen Herzog Friedrich einem jeden seine übrige gebührende Septimam an väterlichen Landen, sein zukommendes Recht an allen Mitbelehnschafften, Anwartungen und andern Suceesionen, das Jus Senioratus oder davon herrührende Praecedentz und Haupt-Directorii, die Gewähr des Reichs-Fürstenstandes [280] und Adsistentz wieder Bedruckungen von andern zu leisten und zu geben sich verbunden. Mit denen 2. nach ihm ältesten oder gleich folgenden Brüdern, Albrecht und Bernhard II. hat Friedrich solcher Gestallt sich in besondern Recessen vertragen, daß Herzog Albrecht nach dem Punctations- an. 1679. und Haupt-Recess an. 1680. zu seiner Septima das Fürstenthum Coburg cum omni Jure bekommen; Herzog Bernhard aber durch die Punctation anno 1680. und den Haupt-Vergleiche an. 1681. die Fürstliche Hennebergische Schleusingische Lande (soviel Gothaisch gewesen) eodem Jure erhalten; das Coburgische Reichs-Votum haben Herzog Albrecht und Bernhard zugleich geführet; das Hennebergische Reichs-Votum aber führte Herzog Friedrich vor sich, und im Namen seiner 4. jüngern Brüder. Also theilte sich der Sachsen-Gothaische Stamm damahls in sieben neue Aeste, 1) den special-Gothaischen, 2) Coburgischen, 3) Meinungischen, 4) Römhildischen, 5) Eisenbergischen, 6) Eißfeldischen oder Hildburghausischen und 7) Salfeldischen; wovon aber die Coburgische, Römhildische und Eisenbergische Aeste ohne weitere Fürstliche Sprossen in ihren Anfängern schon wieder ausgegangen, und durch ihre ledig gewordene Erbschafften den bekannten Successions-Streit im Hause Sachsen-Gotha verursachet; da ohnedem in demselben noch in obiger Theilung viele Scrupel, Differentien und Zwistigkeiten entstanden, die an. 1730. noch nicht völlig beygelegt gewesen, siehe Coburg, Tom. VI. p. 530. seqq.

Von denen Linien, so noch nicht ausgestorben, handeln an ihrem Orte besondere Articel. Den special-Gothaischen Ast stifftete Herzog Friedrich, von welchem ein eigner Articel Tom. IX. p. 2001. seqq. nachzulesen. Es truge ihm sein Vater, Ernestus Pius, wegen hohen Alters den 18. Oct. an. 1674. die Landes-Regierung in seinem Namen zu verwalten auf, welche er auch bis an dessen Tod etliche Monathe über geführet. Hernach aber hatte er bey der erfolgten Communion die Direction, bis endlich, wie obgedacht, ein anders verglichen worden, und er seine eigne Lande nebst der Directorial-Administration derer publicorum, in dem mit seinen 4. jüngsten Herren Brüdern constituirten Corpus bekommen. Sonsten führte er auch noch als Senior, nach Absterben Herzog Johann Georgens von Eisenach, den 19. Sept. an. 1686. das auf ihn devovirte Haupt-Directorium in der gantzen Ernestinischen Linie.

Mit seiner ersten Gemahlin, Magdalena Sibylla Herzogs Augusti, Administratoris zu Magdeburg Tochter, die an 1681. verstorben, hat er etliche Printzeßinnen und 2 Printzen, mit der letztern Christine aber, einer MargGräfin von Baden-Durlach, und MargGraf Albrechts von Anspach Witbe, die an. 1705. gestorben, keine erzeuget. Die Kinder erster Ehe waren folgende: 1) Fridericus II. 2. Joannes Wilhelmus ein tapferer Kriegs-Held, von dem ein besonderer Articel handelt; 3) Anna Sophia, geboren an. 1670 eine Witbe Ludouici Friderici, Fürstens von Schwarzburg-Rudelstadt, so anno 1728 gestorben; 4) Magdalena Sibylla, geboren den 30. Sept. an. 1671. so an. 1673. den 2. Mertz gestorben; 5) Dorothea Maria, geboren an. 1674. eine Gemahlin Ernesti Ludouici, Herzogs zu Sachsen Meinungen, so den 18. April an. 1713 gestorben; 6) Friderica, geboren an. 1675. die an. 1702 den 25. May eine Gemahlin Joannis Augusti, Fürsten zu Anhalt-Zerbst worden, und an. 1709. verschieden; 7) Elisabetha, [281] geboren an. 1679. den 7. Febr. so an. 1680. den 22. Julii Todes verblichen; 8) Joanna, geboren an. 1680. eine Gemahlin Adolphi Friderici, Herzogs zu Mecklenburg-Strelitz, die an. 1704. mit Tode abgegangen.

Herzog Fridericus II. der jüngere, ein löblicher Herr, war an. 1676. am 28. Jul. (8. August.) geboren, stand nach des Vaters an. 1691. erfolgtem Tode, unter der Vormundschafft Herzogs Bernhardi zu Meinungen, und Herzogs Henrici zu Römhild, erhielt aber an. 1693. von dem Kayser Veniam Aetatis, und trat darauf die Regierung selbst an. An. 1696. vermählte er sich mit Magdalena Augusta, einer Tochter Fürst Caroli Wilhelmi zu Anhalt-Zerbst, zeugte mit ihr verschiedene Kinder, und starb an. 1732. den 23. Mertz, siehe Tom. IX. p.2002. seq.

Die Kinder, die er mit seiner Gemahlin gezeuget, sind folgende: 1) Fridericus III jetzt-regierender Herzog, geboren den 14. April an.1699. so sich an. 1729. am 17. Sept. mit Louisa Dorothea, einer Tochter Ernesti Ludouici, Herzogs von Sachsen-Meinungen vermählt; 2) Wilhelmus, geboren den 12. Mertz an. 1701. Königlicher Polnischer und Chur-Sächsischer Oberster über ein Regiment Infanterie; 3) Carolus Fridericus, geboren den 20. Sept. an 1702. gestorben den 21. Nou. an. 1704; 4) Joannes Augustus, geboren den 17. Febr. an. 1704. Kayserlicher Oberster eines Regiments Dragoner; 5) Christianus, geboren den 27. Febr. an. 1705. starb den 5. Mertz a.c; 6) Christiana, geboren den 27. Febr. an. 1705. starb den 5. Mertz an. eod. 7) Christianus Wilhelmus, geboren den 28. May an. 1706. Königl. Polnischer und Chur-Sächsischer Oberster. 8) Ludouicus Ernestus, geboren den 29. Dec. an. 1707. Kayserlicher Hauptmann; 9) Emanuel, geboren den 5. April an. 1709. starb den 10. April an. 1710. 10) Mauritius, geboren den 11. May 1711. 11) Carolus, geboren 1714, starb an. 1717. den 10. Jul. 12) Friderica, geboren den 17. Jul. an. 1715. 13) Magdalena Sybilla, geboren und gestorben 1718. 14) Augusta, geboren den 29. Nou. an. 1719. 15) Joannes Adolphus, geboren den 18. May an. 1721.

Der Herzog zu Gotha besitzet die beyden schönen Fürstenthümer Gotha und Altenburg meisten Theils, nemlich 1) Stadt und Amt Gotha; 2) Amt Tenneberg und Städtlein Waltershausen; 3) Closter-Amt Reinhardsbrunn; 4) Closter-Amt Georgenthal; 5) Amt Schwartzwald oder Celle S.Blasii; 6) Closter-Amt Ichtershausen und Amt Wachsenburg; 7) Closter-Amt Volckerode; 8) Amt und Schloß Friedrichswerth; 9) Amt, Städtlein und Herrschafft Tonna; 10) Stadt und Herrschafft Altenburg; 11) Amt Leuchtenburg und Stadt Kala; 12) Stadt und Amt Orlamünde; wozu nunmehro noch diejenigen Aemter, so aus dem Coburg-Römhild- und Eisenbergischen Anfällen an Herzog Friedrichen gekommen, welche Herzog Christian zu Sachsen-Eisenberg, der ohne Kinder gestorben, hinterlassen, und zum Fürstenthum Altenburg gehören; als 13) Stadt und Amt Eisenberg; 14) Stadt und Amt Camburg; 15) Stadt und Amt Ronneburg; 16) Stadt und Amt Roda zu rechnen sind. Spener Sylloge Genealog. Imhof Not.Proc. IV. 2. Souverainen von Europa p.1042.seq.