Zedler:Gulden oder Gülden
Gulden oder Gülden, ein Sächsischer oder Meißnischer, ist eigentlich nur eine eingebildete Müntze, nach welcher die Amts- und Cammer-Rechnungen eingerichtet werden, und gilt 21. gute Groschen oder 7/8 eines Thalers. Ein Käyserlicher, Rheinischer oder Reichs-Gulden ist 3. Kopf-Stücke oder 2/3 eines Thalers. Dieser Rheinischen Gulden soll zu erst anno 1397. gedacht seyn, von Franckenstein Nordgauisch. Alterth. Th. I. c. 48. §. 2. Ein Cölnischer ist 20. Stüver oder 10. gute Groschen. Ein Fränkischer ist 20. gute oder 25. leichte Groschen. Ein Mecklenburgischer ist ein halber Thaler. Ein Holländischer 20. Stüver oder 9. Groschen 71/5 Pfennig, mit der Lagio aber 12. Groschen. Ein Polnischer ist 30. Polnische Groschen, der Reichs-Wehrung nach aber nur 8. gute Groschen, also thun 3. Polnische Gulden 1. Reichsthaler. Ein Schweitzer-Gulden ist 15. Batzen oder 60. Creutzer. Marpetger Kauffmanns-Magazin. Wenn in einem Instrumente das Wort Gulden gebraucht wird, so werden darunter Gülden in Müntze, nicht in Golde verstanden.