Zedler:Hafft-Geld oder Haft-Pfennig

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Hafft, (Petr.)

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Hafft-Pfennig

Band: 12 (1735), Spalte: 155. (Scan)

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Literatur
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Hafft-Geld oder Haft-Pfennig, ist dasjenige Geld, welches bey dem Kauffe noch über die gewöhnliche Kauff-Summe des Verkauffers Frau ausgezahlet wird, weil man es denen Weibern gegeben, um davon Töpfe gleichsam einzukauffen, oder weil man es in die Küchen-Töpffe geschmissen, um welche sich die Weiber zu bekümmern pflegen. Heutiges Tages pfleget man es Hand-Geld zu nennen. Dahero fehlet Wehner Obs. V. Haf-Geld oder Haf-Pfennig sehr, der es durch Arrham erkläret. Da andere Scribenten, welche Wehnern nachgefolget, dieses bemercket, so haben sie dieses Wort ohne Noth verbessern wollen, und es in Hafft-Geld verwandelt. Speidel. Specul. v. Hafft-Geld, allwo bey der neuen Edition am Rande die Stelle Wehneri citirt wird. Daher nennet auch das Würtenbergische Recht die Arrham das Hafft-Geld. Es ist aber zu zweifeln, ob jemahls das Wort Hafft-Geld bey denen Alten im Gebrauch gewesen.