Zedler:Kelter-Recht

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Keltersbach

Band: 15 (1737), Spalte: 423. (Scan)

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Kelter-Recht. Jus vnae in alieno exprimendae, ist das Kälter-Recht, krafft dessen ich die Macht habe. in eines andern Wein-Kälter meine Trauben auszupressen, und ist ihrer Natur nach eine Servitus praedialis rustica. Gleiches ist auch zu sagen, und ist auch eine species Servitutis, wenn ich eine Presse auf des andern Grund habe. L. Mela, 14. §. 1. de aliment. & lib. leg. Stryk. in Usu Modern. Tit. de Servit. rust. §. 16.