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Zedler:Laye

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Layen-Brüder oder Layen-Schwestern

Band: 16 (1737), Spalte: 1233–1234. (Scan)

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Laye, Lat. Laicus, wird ein gemeiner Mann, der keines geistlichen Amts fähig ist, ein Welt-Mann, der entweder in weltlicher Würde oder als ein Bürger und Bauers-Mann unter seiner Obrigkeit Gehorsam stehet, genennet. Im Iure Canonico werden die Layen denen Clericis entgegen gesetzet, und als vor Zeiten die Gelehrsamkeit noch in denen Clöstern eingeschlossen war, ward durch das Wort Laicus [1234] ein ungelehrter verstanden. Es ist aber das Wort Laye eigentlich von Griechischer Ankunfft, in dem es von λαὸς herkommet, welches so viel als das Volck heisset; ungewiß ist es aber, wenn es in der Religion eingeführet worden, denn daß es bereits in denen ersten Jahrhunderten in diesem Verstande gebraucht gewesen, ist ungewiß, wie wohl es in einem Briefe Clementis Romani ad Corinth. 40. vorkommet, auch im Ignatio und andern, davon Suicerus und Petrus de Marca de Discrimine Clericorum et Laicorum, welches aber Heineccius in der Abbildung der alten und neuen Griech. Kirche III. 1. §. 6. in Zweifel zühet, Zeugnisse beybringet, angetroffen wird. Fabricius Bibliogr. Antiq. 13. p. 442. seq. Am allerwenigsten haben die Apostolischen und selbigen am nächsten folgende Zeiten davon etwas gewust. Kortholt Exerc. Anti-Baron. Ex. I. Sect. 11. Nachhero, und da die geistlichen sich ein mehreres als andere Leute zu seyn düncketen, mag es allmählig aufgekommen seyn, ie doch bemerckte es weiter nichts, als einen Zuhörer, der mit denen geistlichen Verrichtungen nichts zu thun hat, und wurde dem Worte Clero entgegen gesetzet, wie also derjenige hieß, der die andern unterrichtete. Mizlerus Diss. de Clericis et Laicis. Wittemberg 1697. Fabricius l. c. p. 443. In denen neuern Jahrhunderten hat man einem Priester, so kein Mönch gewesen, den Namen λαἲχός ἱερεὺς beygeleget. Fabricius l. c. Bey denen Griechen wurden alle Layen, den Kayser ausgenommen, vom Altare ausgeschlossen. Concilii Sexti Trullani can. 69. Pandect. Can. Tom. I. p. 239. Balsamon. Pandect. Can. l. c. Matthaeus Blastares Synt. Alph. lit. β. c. 6. Tom. II. Pandect. Can. P. II. p. 44. Sonderlich wurden die Weiber davon abgehalten. Concil. Laodic. can. 44. Matthaeus Blastares Synt. Alph. lit. γ. c. 22. Pand. Can. Tom. II. P. II. p. 85. Heineccius l. c. III. 5. §. 24. Wie wohl es ehe dem auch gewöhnlich gewesen. Synod. Laodic. Can. 44. Pandect. Can. Tom. II. P. II. p. 71. 85. Gregorius Nazianzenus. In der Lateinischen Kirche war es denen Layen erlaubt, wenn sie Geschencke brachten, zum Altare zu nahen, und weiter stund es auch dem Kayser selbst nicht frey. Theodoretus Hist. Eccl. V. 18. p. 343. Sozomenus Hist. Eccl. VII. 24. p. 103. Victor Vticensis III. Persecut. Afr. Tom. I. Orthodox p. 814. Doch ward auch dieses nachgehends abgeschaffet, daß sie, ob sie gleich Geschencke brachten, doch nicht zum Altare treten durfften. Bona Rer. Liturg. II. 9. p. 708. Capitulare Caroli M. V. 219. Hingegen schloß Theodulphus Aurelianensis Capitulari c. 6. nur die Weiber davon aus. Endlich aber wurden wieder Männer und Weiber zugelassen. Balsamon Schol. in Concil. Laodicen. can. 44. Panect. Can. Tom. I. p. 474. can. 69. Concil. Trullan. VI. Pandect. Can. Tom. I. p. 239. Voigt de Altaribus 20. §. 5. seqq.