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Zedler:Legalis dies

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Band: 16 (1737), Spalte: 1348. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|16|Legalis dies|1348|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Legalis dies|Legalis dies|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1737)}}

Legalis dies, wird der Tag genennet, der von einem Moment zu dem andern gerechnet wird, und eben den Augenblick aufhöre, an dem er angefangen hat.